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Zwangsexmatrikulation wegen Wechsel Diplom - Bachelorstudien

 
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nena2411
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 19:14    Titel: Zwangsexmatrikulation wegen Wechsel Diplom - Bachelorstudien Antworten mit Zitat

Hallo,

Durch den Wechsel von Diplom zum Bachelorstudiengang legt die Hochschule Fristen fest, dass bestimmte Prüfungen letztmalig angeboten werden. Nach der letzten Prüfung werden alle, die im 1. oder 2ten Versuch sind und die Prüfung nicht bestanden haben zwangsexmatrikuliert. Aber alle die ihren 3ten Versuch haben, haben ein Recht auf eine mündliche Nachprüfung (3a versuch). Haben die, die nicht im dritten Versuch sind, ein Recht auf eine Prüfung oder ist die Zwangsexmatrikulation rechtens? Wie ist die Rechtslage?

Lg
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myLord
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 14:35    Titel: Re: Zwangsexmatrikulation wegen Wechsel Diplom - Bachelorstu Antworten mit Zitat

Hi,

darf ich zunächst mal fragen, um welche Uni / Hochschule es geht?

nena2411 hat folgendes geschrieben::

Nach der letzten Prüfung werden alle, die im 1. oder 2ten Versuch sind und die Prüfung nicht bestanden haben zwangsexmatrikuliert.


Das halte ich für eine vaage Behauptung. Denn die Zwangsexmatrikulation kann meiner Meinung nach nicht unter diesen Umständen erfolgen. (Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich meine irgendwo eine rechtliche Grundlage gelesen zu haben, nach der die Hochschule dir mindestens drei Prüfungsmöglichkeiten anbieten muss - bin mir da aber nicht ganz sicher. Habe nichts in der Art gelesen)

Und nur weil deine Hochschule die Prüfung nicht mehr anbietet, muss es nicht heißen, dass du den Studiengang nicht fortsetzen kannst. Es kann sein, dass ein Ersatzfach vom Bachelor angeboten wird.

ODER: Du wendest dich an eine andere Uni und bestehst dort die Prüfung, anschließend lässt du dir die Prüfungsleistung bei deiner Stamm Uni anerkennen.
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