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Hallo, nur aus Interesse: Kann man im Falle des Obsiegens in einem Streit vor dem Zivilgericht (AG), bei dem man nicht von einem Prozessbevollmächtigten vertreten wurde, die vorprozessualen Aufwendungen für anwaltliche Beratungen (zu diesem Prozess) geltend machen (zum Kostenfeststellungsbeschluss) ?
Danke.
Ah ok, vielen Dank, das ging ja rasend schnell mit der Antwort
Noch eine kleine Nachfrage (nur diese eine noch): wenn die Kosten nicht mit eingeklagt wurden, dann kann man die vermutlich nicht mehr nachträglich geltend machen ?
ggf. schon, man könnte sie einklagen. Aber dann müßte eine Anspruchsgrundlage erfüllt sein, um dies auch mit Erfolg tun zu können. _________________ Gruß
Peter H.
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