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Hallo,
A behauptet seine Arbeits- und Firmennamen geschützt zu haben(z.B. Biomez). B der diese Namen gerne nutzen würde, erkundigt sich beim Markenamt und erfährt, das diese Namen nicht eingetragen sind und auch nicht eingetragen werden können. Hat A dennoch einen Schutz? Wo könnte dieser beantragt werden? Darf ohne Eintragung jeder diese Namen verwenden?
Besten Dank
Micky
Eine nicht eingetragene Marke kann Schutz durch Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG) erlangen (d.h. durch die tatsächliche Verwendung der Marke fassen wesentliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen als Herkunftsnachweis für die Waren/Dienstleistungen auf). Der Schutz ist dann aber regional auf das Gebiet beschränkt, in dem das Zeichen Verkehrsdurchsetzug erlangt hat.
Wenn er das Zeichen als Firma verwendet oder zur Kennzeichnung eines Geschäftsbetriebs, dann kann das Zeichen als sonstige geschäftliche Bezeichnung (§ 5 MarkenG) Schutz genießen (aber regional beschränkt auf das Gebiet der tatsächlichen Benutzung).
Zudem könnte es sich auch um eine Gemeinschaftsmarke handeln, die nicht beim DPMA, sondern beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) mit Wirkung für Deutschland eingetragen ist.
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