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Arbiturarbeit nicht abgegeben. Durchgefallen?
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Fragensteller2005
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Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 12:34    Titel: Arbiturarbeit nicht abgegeben. Durchgefallen? Antworten mit Zitat

Also die Lage ist so, ich habe in meiner 3. Abiturklausur (und ich weiss nicht wie es passieren konnte) die Arbeit nicht abgegeben. Mir ist es am nächsten Morgen leider erst aufgefallen. Ich bin dann sofort zum Schulleiter und habe ihm die Klausur (ohne auch einmal reingeguckt zu haben) gegeben. Ich musste dann schriftlich sagen, dass ich nichts verändert habe, aber er meinte das ich vielleicht Nachschreiben muss oder Durchgefallen bin.

Nachschreiben wäre nicht soo tragisch, aber Durchgefallen würde ja heissen, das ganze Jahr wiederholen (!!!).

Ist es nicht so, dass man theoretisch gar nicht gehen kann ohne die Arbeit, oder zumindest den Bogen abzugeben ? Es kann doch nicht sein, dass ich durchfalle nur weil der Lehrer nicht darauf achtet mich einzutragen zu welcher Uhrzeit (in diesem Falle ja gar keiner !) ich abgebe und ihm müsste das ja wohl aufgefallen sein. Ist es aber wohl nicht.

Würde wirklich gerne Wissen, wie dabei die Rechtslage ist, weil ich will auf keinen Fall das Jahr nocheinmal wiederholen müssen.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Theoretisch wird, wie du schon sagtest, die Abgabe protokollarisch festgehalten.
Wem jetzt die Schuld an dem Vorfall zuzuschieben ist, weiß ich nicht.
Wenn es aber tatsächlich dazu kommt, dass die Prüfung als durchgefallen gewertet wird, könnte dieser Fehler im Protokoll die Rettung bedeuten. In diesem Fall sollte man sich aber auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 12:52    Titel: Re: Arbiturarbeit nicht abgegeben. Durchgefallen? Antworten mit Zitat

Fragensteller2005 hat folgendes geschrieben::

Ist es nicht so, dass man theoretisch gar nicht gehen kann ohne die Arbeit, oder zumindest den Bogen abzugeben ? Es kann doch nicht sein, dass ich durchfalle nur weil der Lehrer nicht darauf achtet mich einzutragen zu welcher Uhrzeit (in diesem Falle ja gar keiner !) ich abgebe und ihm müsste das ja wohl aufgefallen sein. Ist es aber wohl nicht.


Nein. Aber deshalb, weil Sie vergessen haben, abzugeben. Ihr Fehler-Ihre Schuld-Ihre Verantwortung.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Fragensteller2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

es ist nicht so das ich dem Lehrer die Schuld zuweisen will. Jedoch wäre das Urteil verdammt hart, weil meine Noten sind ansonsten gut. (Vorraussichtlicher Durchschnitt 2,2)
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller2005 hat folgendes geschrieben::
es ist nicht so das ich dem Lehrer die Schuld zuweisen will. Jedoch wäre das Urteil verdammt hart, weil meine Noten sind ansonsten gut. (Vorraussichtlicher Durchschnitt 2,2)


Sie sind in jedem Fall in dieser Klausur durchgefallen. Wenn Sie einen Nachschreibetermin für diese eine Klausur erhalten ist das das Beste, was Sie bekommen können.

Die Frage ist nur, ob Sie zeitnah eine weitere Prüfung bekommen können.
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Fragensteller2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Durchgefallen wegen Täuschungsversuch oder warum genau ?
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller2005 hat folgendes geschrieben::
Durchgefallen wegen Täuschungsversuch oder warum genau ?


wohl eher wegen keine Leistung erbracht
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mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

ICh kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Bundesland eine Prüfungsleistung akzeptiert, bei der nicht garantiert ist, dass sie in der Pürfungszeit und unter konstanter Aufsicht erstellt wurde.

Das Verhalten des Rektors legt ansatzweise nahe, dass er es wohl trotzdem angedacht hat - ausschließen will ich es also nicht, dass sie vielleicht Glück haben (auch wenns rechtswidrig wäre, ist nicht auszuschließen, dass man den einfachen Weg aus der Affäre wählt).

Ich bin durchaus bereit Ihnen zu glauben, dass es ein Versehen war. Rein rechtlich kommt es aber auf Verschulden nicht einmal an. Es reicht, dass sie die Klausur ohne Aufsicht hatten.

Von welchem Bundesland reden wir eigentlich?
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Fragensteller2005
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Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 26.03.05, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hessen. Was genau meinen Sie mit dem "einfachen Weg" . Was ist daran soviel einfacher ?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.03.05, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller2005 hat folgendes geschrieben::
Hessen. Was genau meinen Sie mit dem "einfachen Weg" . Was ist daran soviel einfacher ?


Aus Sicht der Schule löst es oberflächlich das Problem, auch wenn es eben rechtswidrig ist.
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Fragensteller2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

Naja der Rektor meinte auf jeden Fall, dass es ganz offiziell über die Abiturkomission (Schulamt?) gehen würde, denke also eigentlich nicht das er den einfachen Weg gehen wird leider.
Das mit dem rechtlichen sehe ich ein Traurig . Hatte auch nicht vor einen Anwalt damit zu beauftragen o.Ä. . Schade das ich nun wohl ein ganzes Jahr umsonst gemacht habe wegen einem dummen Fehler. Kann die Welt so grausam sein?
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wie es in Hessen ist, weiß ich nicht. In Bayern würde gelten:

Zitat:
Schüler, die an der Abiturprüfung in allen oder einzelnen Fächern infolge eines nicht von ihnen zu vertretenden Grundes nicht teilnehmen konnten, können die Abiturprüfung oder die nicht abgelegten Teile der Prüfung mit Genehmigung des zuständigen Ministerialbeauftragten nachholen. 2Dieser stellt die Aufgaben und legt auch den Zeitpunkt für den Nachtermin und die Schule fest, an der die Prüfung nachgeholt wird. 3Die Prüfung muss spätestens bis zum 31. Dezember desselben Jahres nachgeholt sein.


Da der Grund von dir zu vertreten ist, ginge das nicht.

Du könntest nun z.B.

1. Unter www.hessenrecht.hessen.de suchen, ob eure Schulordnung großzügiger ist als die bayerische.

2. Darauf hoffen, daß die Prüfungsbehörde sehr großzügig ist und den Nachtermin dennoch genehmigt, was dein Rektor anscheinend für möglich halt

3. Ein Jahr warten (naja, das kennst du ja schon)

4. Prüfen, ob du am Abitur in einem anderen Bundesland teilnehmen kannst, wo es erst später stattfindet, z.B. durch Umzug dorthin.

Nr. 4 ist nur eine vage Möglichkeit, bevor du jetzt sofort von Frankfurt nach Aschaffenburg ziehst, informiere dich erst mal Smilie Aber wenn ihr jetzt schon Abi hattet: soweit ich weiß, findet das in Bayern so etwa im Mai/Juni statt, könnte noch zu schaffen sein. Aber dazu mußt du genau die Zulassungsbedingungen studieren (z.B. ob eine Mindestzeit an einem bayer. Gymnasium nötig ist), außerdem prüfen ob die anderen Fachnoten anerkannt werden oder die gesamte Prüfung wiederholt werden muß, ob überhaupt die gleiche Fachkombination möglich ist usw. - also eine sehr genaue Beratung durch die aufnehmende Schule. Und ein weiteres Problem speziell beim Umzug von Hessen nach Bayern wäre das unterschiedliche Niveau: es soll recht oft vorkommen, daß umziehende Schüler, die in Hessen recht gut waren, in Bayern erst mal ein Jahr wiederholen müssen, bis sie den Anschluss geschafft haben. Also vielleicht doch besser nach NRW, Niedersachsen oder Bremen, falls das zeitlich noch geht ...
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Fragensteller2005
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Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, laut der Url scheint es in Essen genauso zu sein. Das mit dem umziehen ist eine interessante Idee, leider erfahre ich die Entscheidung erst in 3 Wochen.

Ich weiss nicht wieso hier immer von einem Nachtermin geredet wird, habe von einer andere Schule gehört, dass bei jemandem der einen Teil seiner Arbeit mit nach Hause genommen hat die Arbeit auf 1 pkt gesetzt wurde und er in die Nachprüfung (mündlich) musste/durfte. Gibt es so etwas gar nicht? Naja mir bleibt eigentlich nur Hoffen Hoffen Hoffen.

Trotzdem danke für die Auskünfte.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 03:16    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller2005 hat folgendes geschrieben::
Hm, laut der Url scheint es in Essen genauso zu sein. Das mit dem umziehen ist eine interessante Idee, leider erfahre ich die Entscheidung erst in 3 Wochen.

Ich weiss nicht wieso hier immer von einem Nachtermin geredet wird, habe von einer andere Schule gehört, dass bei jemandem der einen Teil seiner Arbeit mit nach Hause genommen hat die Arbeit auf 1 pkt gesetzt wurde und er in die Nachprüfung (mündlich) musste/durfte. Gibt es so etwas gar nicht? Naja mir bleibt eigentlich nur Hoffen Hoffen Hoffen.

Trotzdem danke für die Auskünfte.


Um was geht es Ihnen?

Bestehen? Ihnen sollte durch simple Mathematik klar sein, dass eine gescheiterte Einzel-Prüfung daran nichts ändert.
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 03:51    Titel: Antworten mit Zitat

Fragensteller2005 hat folgendes geschrieben::
.....


Leider dürfte die Rechtslage in Hessen so sein, dass die Prüfung für nicht bestanden zu erklären ist:

Das ergibt sich aus § 33 der Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) vom 19. September 1998 (ABl. S. 734):

(6) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler aus Gründen, die sie oder er selbst zu vertreten hat, eine schriftliche oder mündliche Prüfung oder verweigert sie oder er in der Prüfung die Leistung, gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden.

(7) Bei Verhinderung durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen wird eine Nachprüfung durchgeführt. Die Termine für die schriftlichen Nachprüfungen legt das Kultusministerium fest. Die Termine für die mündlichen Nachprüfungen werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter und in Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt festgelegt. Nimmt die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer aus einem von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Grund an der schriftlichen Nachprüfung nicht teil, so entscheidet das zuständige Staatliche Schulamt, wann sie oder er die entsprechende Prüfung ablegt.

Mit "Abiturprüfung" ist die gesamte Prüfung, nicht nur die einzelne Arbeit gemeint. Wiederholungsprüfungen sind nur in den in Absatz 7 genannten Fällen möglich.

Einzige Hoffnung: Der Prüfungsausschuss interpretiert die Nichtabgabe der Arbeit nicht als Versäumnis im Sinne von Absatz 6. Man könnte mit etwas Wohlwollen durchaus sagen, dass "Versäumnis" in diesem Sinne nur die Versäumnis des Prüfungstermins, nicht aber die (versehentliche) Nichtabgabe der Arbeit meint. Die Folge wäre m. E. eine Regelungslücke, die der Prüfungsausschuss im konkreten Fall durch eine Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessens zu füllen hätte. Das würde Spielraum für eine Wiederholungsprüfung beinhalten.

Der Text der VO ist hier zu finden:

http://www.schulrecht.hessen.de/schulrecht/broker.jsp?uMen=beb501ba-6570-cefa-6d78-7ffe52681edc
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