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Grundsätzlich kann die Stammeinlage eines Gesellschafters und damit einTeil des Stammkapitals dem Gesellschafter nicht zurückgezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG).
Wenn die Gesellschaft jetzt 50.000 EUR Gewinn macht, hat sie ein Vermögen von 75.000 EUR. Hiervon dürfte man jetzt natürlich wiederum EUR 50.000 an die Gesellschafter auszahlen, das Vermögen also bis zum Stammkapital (und damit den jeweiligen Stammeinlagen der Gesellschafter) mindern.
Da sowohl Stammeinlage aus auch Gewinn in EUR vorhanden sind, kann natürlich theoretisch auch der eingezahlte Betrag der Stammeinlage abgezogen werden (praktisch nicht, da ein Bankkonto ja nur eine Forderung ist - deshalb ist jede Bargründung durch Zahlung auf ein Geschäftskonto eigentlich eine Sachgründung, wird aber nicht als solche behandelt), solange EUR 25.000 erhalten bleiben.
Anders sieht das zB. bei einer Sacheinlage im Wert von EUR 25.000 als Stammkapital aus. Hier kann bei einem Gewinn von EUR 50.000 nicht so einfach die Sacheinlage zurück geleistet werden, da die Aufbringung der Sacheinlage als Stammkapital im Gesellschaftsvertrag steht. Dieser müsste also geändert werden dahingehend, dass nunmehr das Sachkapital durch EUR ersetzt wird. Danach könnte man die Sacheinlage zurückzahlen und EUR 25.000 des Gewinns in Stammkapital (bzw. die jeweiligen Stammeinlagen) umwandeln.
A und B zahlen Zusammen 25.000 Euro Stammeinlage für eine GmbH ein.
Die GmbH wirft einen Gewinn von 50.000 € ab.
Kann die Stammeinlage dann an die Gesellschafter zurückgezahlt bzw. wieder entnommen werden. Finde dazu leider nichts.
Gruß Larry
Eine berechtigte Frage, wenn man bedenkt, dass eine Kapitalrückzahlung nicht zu versteuern ist, die Gewinnausschüttung aber.
Bei einer 25.000€ GmbH ist dies aber kein Weg. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Grundsätzlich kann die Stammeinlage eines Gesellschafters und damit einTeil des Stammkapitals dem Gesellschafter nicht zurückgezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG).
so isses!
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Wenn die Gesellschaft jetzt 50.000 EUR Gewinn macht, hat sie ein Vermögen von 75.000 EUR. Hiervon dürfte man jetzt natürlich wiederum EUR 50.000 an die Gesellschafter auszahlen, das Vermögen also bis zum Stammkapital (und damit den jeweiligen Stammeinlagen der Gesellschafter) mindern.
Ob Herr Steinbrück damit so einverstanden wäre? Die Steuerbelastung ist natürlich erst einmal herzustellen. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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