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Verfasst am: 03.11.08, 11:39 Titel: Unterschrift bei GmbH
Hallo,
der AG ist eine GmbH mit zwei Chefs. EIn Chef hat 80%, der andere 20% Geschäftsanteile.
Wenn zwischen dem AG und dem AN eine Vereinbarung getroffen wird, müssen beide Chefs diese Vereinbarung unterschreiben, damit sie wirksam ist?
Muss in der Vereinbarung stehen, wer die Firma vertritt?
Als Beispiel dazu:
Müller GmbH
Musterstr. 1
11111 Musterstadt
vertreten durch den Geschäftsführer Karl Schulze
Die Geschäftsanteile sind irrelevant. Es müssen Geschäftsführer in vertretungsbefugter Zahl als gesetzliche Vertreter auftreten. Also z. B. ein einzelvertretungsberechtigter Geschäftsfführer oder zwei zur Gesamtvertretung berechtigte. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Der AN kann darauf vertrauen, dass der jenige der den Vertrag unterschreibt auch dazu berechtigt ist. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Der AN kann darauf vertrauen, dass der jenige der den Vertrag unterschreibt auch dazu berechtigt ist.
Na, davon würde ich aber nicht ausgehen. Für den Vertrauensschutz bei Gesellschaften gibt es ja gerade das Handelsregister, indem genau das drinsteht. Wenn man immer darauf vertrauen könnte, dass derenige, der unterschreibt, auch (allein) vertretungsberechtigt ist, bräuchten wir überhaupt keine Vertretungsregelungen mehr. Ich wüsste nicht, weshalb das bei Arbeitnehmern anders sein sollte.
Ja, im Zweifel sollte eine Auskunft beim Handelsregister eingeholt werden, wer zu Zeit oder zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung Geschäftsführer ist / war. Die Gesellschafter müssen keine Geschäftsführer sein. Und wenn ein Gesellschafter wie ein Geschäftsführer auftritt, ohne einer zu sein, dann sind die vom ihm gegebenen Unterschriften nicht im Namen der Gesellschaft abgegeben, da er sie nicht vertreten hat.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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