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Verfasst am: 03.11.08, 09:29 Titel: Haftung der Kommune?
Wenn man die Straße überqueren will und in ein Loch tritt; welches mit Laub bedeckt und NICHT erkennbar ist;
und dann stürzt mit Folge eines Beinbruchs, ist die Stadt oder Gemeinde für die Folgen haftbar?
Wenn ja, nach welcher Rechtslage können Ansprüche geltend gemacht werden?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeite, die gängigste ist wohl § 823 BGB.
Die Gemeinde ist nach dem jeweiligen Landesstraßengesetz Träger der Straßenbaulast. Sie ist daher auch verantwortlich für deren einwandfreien Zustand, bzw. dafür, dass man Schäden erkennen kann. Hat sie diese Pflicht verletzt und hat sich hierdurch ein Schaden ergeben, haftet die Gemeinde nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen.
Allerdings muss die Gemeinde auch ein Verschulden treffen und bei herabfallendem Laub, dass ein ansonsten vielleicht sichtbares Loch verdeckt (denn bei deutlich sichtbaren Straßenschäden haftet die Gemeinde nur eingeschränkt bis zT. garnicht), kann hier schlecht gesagt werden, ob das der Fall ist. Es ist eine tatsachenbasierte Antwort, die grundsätzlich nicht in einem Forum geklärt werden kann.
Sie schreiben "garnicht" immer so kess zusammen. Gibt's schon wieder eine neue Rechtschreibreform? Habe ich was verpasst? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Ganz heißer Tipp: Rechtschreibkorrektur aktivieren _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Aber, wie sagte schon Loriot: Weihnachten kommt immer so plötzlich _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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