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Verfasst am: 04.11.08, 06:21 Titel: Grundsätze und Maßstäbe für Klassenarbeiten
Hallo,
hab da noch eine Frage: Wo sind Grundsätze und Maßstäbe für Klassenarbeiten geregelt? (RLP, Gymnasium, 8. Klasse)
Man stelle sich einen Sprach-Lehrer vor, der im letzten Schuljahr sein Unterrichtsfach mit einem Schulbuch begonnen hatte, das er zu Beginn des jetzigen Schuljahres gegen ein anderes ausgetauscht hat.
Man stelle sich eine Klasse mit Schülern vor, die sich jetzt auf das neue Schulbuch einstellen wollen, nun aber merken, dass der Lehrer die vom letzten Schuljahr nachzuholenden 20 Lektionen nur rudimentär bespricht und statt dessen einen völlg eigenen Unterricht macht, bei dem ein sinnvoller Verlauf nicht erkennbar ist. U.a. werden Arbeitsblätter verteilt, auf dem neue Vokabeln stehen, die zu 1/3 gar nicht im Buch vorkommen, zu 1/3 erst in Lektionen ab nächstem Schulhj. Es werden Grammatikthemen unterrichtet, die im Buch erst in sehr viel(!) späteren Lektionen drankommen, sodaß die Schüler die zum jetzigen Thema passenden Übungen nicht machen können. Andere Übungen werden den Schülern nicht gegeben. Das Vokabel lernen müssen die Schüler zuhause von vorgegebenen Vokabellisten machen, die dazu gehörenden Texte dürfen aus der Schule nicht mit nach Hause genommen werden!
Angenommen, die Klassenarbeiten sind selbst erfunden (incl. grammatikalisch und sprachlicher Fehler) und lassen nicht erkennen, welcher Unterrichtsstoff eigentlich geprüft wird. Der zu übersetzende Text wird in Variante A und B verteilt, wobei Variante A einfacher ist.
4 Tage später wird die Klassenarbeit n a c h dem Klingel des Stundenendes schnell in der Klasse verteilt, zusammen mit dem Übersetzungstext (als Lösungstext). Besprochen wird nichts. Bei der Bewertung wurden Fehler doppelt und dreifach angestrichen, andere übersehen, einige Wörter völlig zu unrecht als falsch markiert. Ein Bewertungsmaßstab ist weder zu erkennen oder nachvollziehbar.
Eine Korrektur der Arbeit wird nicht erwartet. Hausaufgaben werden grundsätzlich (bis auf seltene Ausnahmen) keine gegeben. Die seltenen Aufgaben werden aber nicht(!) im Unterricht besprochen. Der zu diesem Zeitpunkt besprochene Unterrichtsstoff umfaßt insgesamt nur 50% dessen, was bis jetzt hätte gemacht sein müssen.
Dies ist ein worst case scenario, das ein Lehrer vermeiden kann, wenn er evtl. existierende Regelungen kennen würde. Gibt es sowas? Wo findet man sie?
§ 25
Lehrkräfte
(1) Die Lehrkräfte gestalten Erziehung und Unterricht der
Schülerinnen und Schüler frei und in eigener pädagogischer
Verantwortung im Rahmen der für die Schule geltenden
Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Anordnungen der
Schulaufsicht und der Beschlüsse der Konferenzen. Sie sind
verpflichtet, an der Schul- und Qualitätsentwicklung mitzuwirken.
Unbeschadet des Rechts, im Unterricht die eigene
Meinung zu äußern, sollen die Lehrkräfte dafür sorgen, dass
auch andere Auffassungen, die für den Unterrichtsgegenstand
unter Berücksichtigung des Bildungsauftrags der Schule erheblich
sind, zur Geltung kommen. Jede einseitige Unterrichtung
und Information ist unzulässig.
(2) Lehrkräfte haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler
sowie deren Eltern sowohl im Hinblick auf die individuelle
Entwicklung und Förderung als auch im Hinblick auf die
Schullaufbahn zu beraten. Sie werden dabei unterstützt durch
die Schulleitung, die Schulaufsicht sowie Schulpsychologinnen
und Schulpsychologen. Dabei arbeiten sie mit anderen fachkompetenten
Stellen wie Agentur für Arbeit, Gesundheitsamt
und Jugendamt zusammen und vermitteln Kontakte zu außerschulischen
Beratungseinrichtungen. [...]
Außerdem gibt es Lehrpläne
http://gymnasium.bildung-rp.de/lehrplaene-epa.html
Bei Problemen wie beschrieben, sollten die Eltern dringenst das Gespräch mit dem Lehrer bzw.dem Fachleiter bzw. dem Schulleiter suchen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Dein Hinweis auf das Schulgesetzt ist hilfreich. Dort steht nämlich
Zitat:
§ 25
Lehrkräfte
(1) Die Lehrkräfte gestalten Erziehung und Unterricht der
Schülerinnen und Schüler frei und in eigener pädagogischer
Verantwortung im Rahmen der für die Schule geltenden
Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Anordnungen der
Schulaufsicht und der Beschlüsse der Konferenzen. [ ... ]
Aha, der Lehrer kann also frei und in eigener pädagogischer Verantwortung arbeiten. Genau dieses würde ein Lehrer den Eltern wohl sagen, wenn er von den Eltern angesprochen wird. Er kann also seinen (für Eltern und Schüler nicht nachvollziehbaren) Unterricht als "eigenes pädagogisches Konzept" darstellen, wohl wissend, dass Eltern dies aus Mangel an pädagogischen Fachkenntnissen nicht hinterfragen können.
Wie sieht es mit den
1.) Verwaltungsvorschriften,
2.) Anordnungen der Schulaufsicht
3.) und den Beschlüssen der Konferenzen aus?
Wie könnten Eltern die dortigen Bestimmungen erfahren?
Zitat:
(2) Lehrkräfte haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler
sowie deren Eltern sowohl im Hinblick auf die individuelle
Entwicklung und Förderung als auch im Hinblick auf die
Schullaufbahn zu beraten. [...]
Ja, ja, das steht da. In der Realität findet man oft was ganz anderes vor. Aber wie bereits gesagt: sehr guter Hinweis!
Zitat:
Bei Problemen wie beschrieben, sollten die Eltern dringenst das Gespräch mit dem Lehrer bzw.dem Fachleiter bzw. dem Schulleiter suchen.
Wie schon erwähnt, erkennen Eltern kein Problem im Verhalten solcher Lehrer. Das liegt u.a. auch daran, dass die Schüler frustriert und abgestumpft sind, zuhause nichts mehr erzählen, und wenn doch, dann zu hören bekommen "Du findest es in der Schule nicht so gut? Mhhh, das liegt an der Pubertät." oder "Da mußt Du durch. Auch im Berufsleben mußt Du mit Deinen Kollegen auskommen." Außerdem wollen die Eltern mit dem Thema 'Schule' in Ruhe gelassen werden. Pech für diejenigen, die mit pädagogischem Wissen die Unterrichtssituation erkennen, aber keine Rückendeckung haben. Immerhin helfen ihnen dann doch die "schwarz-auf-weiß-Grundlagen", um das Erlebte und Erzählte besser einordnen und den eigenen Kindern helfen zu können.
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