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Verfasst am: 05.11.08, 10:49 Titel: Arbeitnehmer + entwickelte Produkte
Hallo!
Folgender Sachverhalt: Arbeitnehmer A arbeitet im Kunsthandwerk bei Arbeitgeber B,welcher in der Region quasi der Branchenprimus ist. Die Artikel entstammen nicht nur A's Produktion,sondern sind auch von ihm entwickelt worden und verkaufen sich wie die berühmten warmen Semmeln. ---Ergänzend sei an dieser Stelle erwähnt,daß es in der Branche üblich ist,daß jeder die Erfindungen des Konkurrenten kopiert. Da aber jeder "Produzent" seine eigene Handschrift hat,sind die Kopien natürlich nie 100% identisch mit dem Orginal.--- Später kündigt A seinen Job und macht sich selbstständig, so daß seinem (Ex-)Arbeitgeber nichts anderes übrig bleibt,als die Waren selbst zu produzieren, welche qualitativ nicht so gut sind wie das Orginal und sich auch nicht sogut verkaufen. Ihm entsteht ein zusätzlicher Nachteil,weil einige seiner Kunden deswegen zum Neu-Selbstständigen A abgewandert wird. Meine Frage:Bei wem liegt eigentlich das Urheberrecht für Artikel, die ein Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis entwickelt? Und da das Angestelltenverhältnis im Streit auseinander gegangen ist: Könnte B etwas dagegen unternehmen,daß A diese Artikel selbst verkauft ?
Zunächst wäre zu prüfen, ob die Artikel persönlich-geistige Schöpfungen im Sinne des Urheberrechts sind. Wenn nein, stellt jedenfalls das Urheberrecht keine Hürde dar.
Die Nutzungsrechte für Werke, die in einem Dienstverhältnis geschafen wurden, liegt meines Wissens beim Arbeitgeber. Somit könnte A die Produkte nicht einfach selbst herstellen, wenn sie dem Urheberrecht unterliegen. (Lustige Konsequenz: Wenn B die Produkte selbst nicht so herstellen kann, wie von den Kunden gewünsch, gibt es die Produkte nicht mehr. A darf sie nicht herstellen und B kann es nicht. Man könnte dann überlegen, ob es nicht vernünftig wäre, wenn B dem A eine Lizenz einräumte. Dazu müssen sich aber B und A einigen.)
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