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Verfasst am: 05.10.04, 12:08 Titel: Urlaubsregelung bei teilzeit.
Hallo,
ich arbeite bei einer Elterninitiative von dienstag bis freitag je 4 std.
Ich habe laut Vertrag alle Schulferien frei, da diese mehrtage mit nichtgezahltem Urlaubs-und Weihnachtegeld abgegolten werden.
Ist das rechtlich zulässig ?
Meine neuen Eltern die auch meine Arbeitgeber sind, wollen das nun ändern.
Dürfen die das , obwohl es vertraglich festgeschrieben ist ?
Julia
Verfasst am: 05.10.04, 12:25 Titel: Re: Urlaubsregelung bei teilzeit.
Hallo,
ich arbeite bei einer Elterninitiative von dienstag bis freitag je 4 std.
Ich habe laut Vertrag alle Schulferien frei, da diese mehrtage mit nichtgezahltem Urlaubs-und Weihnachtegeld abgegolten werden. Ist das rechtlich zulässig ?
Was steht denn da konkret (wortgenau) im Vertrag? Wie soll man das verstehen, dass diese Tage mit nicht gezahltem Urlaubs- bzw Weihnachtsgeld abgegolten werden? Bissel ungewöhnlich.
Meine neuen Eltern die auch meine Arbeitgeber sind, wollen das nun ändern.
Dürfen die das , obwohl es vertraglich festgeschrieben ist ?
Julia
Wenn du den vertraglichen Änderungen zustimmst: Ja. Wieviele Mitarbeiter hat denn dieser "Verein"?
Verfasst am: 05.10.04, 12:46 Titel: Re: Urlaubsregelung bei teilzeit.
1. ist es ein freier Arbeitsvertrag, also nur an den BAT angelehnt.
Konkret steht bei Nebenabrede:
Der Urlaub entspricht den Schulferien.
Ich bekomme aber kein Urlaubs und Weihnachtsgeld. Dieses Geld wird einbehalten als Ausgleich für meinen Mehrurlaub.
Und bitte was passiert wenn ich den Änderungen nicht zustimme ??
Verfasst am: 05.10.04, 12:56 Titel: Re: Urlaubsregelung bei teilzeit.
1. ist es ein freier Arbeitsvertrag, also nur an den BAT angelehnt.
Ja das sagt jetzt niemandem was, weil man schon wissen sollte in welchen Punkten an den BAT angelehnt.
Konkret steht bei Nebenabrede:
Der Urlaub entspricht den Schulferien.
Dann verstehe ich das mit den Urlaubs- und Weihnachtsgeld dafür verwenden nicht, weil Urlaub ist normalerweise bezahlter Urlaub.
Ich bekomme aber kein Urlaubs und Weihnachtsgeld. Dieses Geld wird einbehalten als Ausgleich für meinen Mehrurlaub.
Ja steht das denn nun irgendwo konkret so im Vertrag mit diesem Ausgleich?
Und bitte was passiert wenn ich den Änderungen nicht zustimme ??
Dann muss dein Arbeitgeber dir eine Änderungskündigung schreiben und wenn du die Änderung nicht annimmst heisst das Kündigung (und bei so wenigen Mitarbeitern hast du auch keinen Kündigungsschutz).
Verfasst am: 05.10.04, 13:10 Titel: Re: Urlaubsregelung bei teilzeit.
Ja das sagt jetzt niemandem was, weil man schon wissen sollte in welchen Punkten an den BAT angelehnt.
Angelehnt an Sozialbezüge mit Ausnahme der § 39,40, 41
Urlaub,Arbeitsbefreiung-mit Ausnahme der §48a,49,50,52a
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ausnahme der §55,56,59,60
Nach Ablauf der Probezeit regelt sich die Kündigungsfrist nach dem BAT.
In meinem Arbeitsvertrag steht halt nix von Urlaubs bzw Weihnachtsgeld.
Ich weiss nicht wie du auf das schmale Brett kommst, dass dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Bezahlung deines Urlaubs verwendet wird, weil das eigentlich keinen Sinn ergibt.
Du hast - wie bereits erwähnt - keinen Kündigungsschutz, also ist es deine Entscheidung, ob du unter veränderten Bedingungen weiter arbeiten willst, mit den Eltern einen für beide Parteien annehmbaren Kompromis raushandelst oder im Endeffekt die Stelle verlierst, weil du die Änderungen ablehnst.
Verfasst am: 06.10.04, 12:49 Titel: Re: Urlaubsregelung bei teilzeit.
Ich weiss nicht wie du auf das schmale Brett kommst, dass dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Bezahlung deines Urlaubs verwendet wird, weil das eigentlich keinen Sinn ergibt .......
Ich komme darauf, weil ich als Teilzeitkraft ca 50 Urlaubstage im Jahr habe ( schulferien),
und deswegen bekomme ich nun keine Zusatzleistungen.(weihnachtsgeld & Urlaubsgeld), was ja auch sehr ok für mich ist, da ich 2 Kinder habe.
Aber was ist , wenn die Eltern das nun ändern wollen ? Sprich: Normaler Urlaub, dafür Urlaubs und Weihnachtsgeld?
Vertragsvorraussetzung war für mich halt, das ich alle ferien frei habe ...
Verfasst am: 06.10.04, 13:11 Titel: Re: Urlaubsregelung bei teilzeit.
Julia, wenn die Eltern das ändern wollen, dann geht das entweder auf gegenseitiger Basis (das heisst sie schlagen eine Vertragsänderung vor und du nimmst an und dann arbeitest du unter veränderten Bedingungen) oder mit einer Änderungskündigung, bei der du mit deinem fehlenden Kündigungsschutz entweder im Endeffekt draussen bist oder die geänderten Bedingungen unterschreibst. Das Ergebnis (ob mit oder ohne Änderungskündigung) dürfte für dich - vermutlich - nicht befriedigend sein.
Wenn man keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz hat, dann sind die Möglichkeiten eben nicht so toll für den Mitarbeiter.
Was stellen die sich denn eigentlich vor, was du dann, wenn du nur "normale" Urlaubslänge hast, in den Ferien dort tuen sollst? Vielleicht findet ihr noch einen Kompromis, der für beide Parteien annehmbar ist.
Ich wünsch dir mal Verhnadlungsgeschick und drück dir die Daumen.
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