Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ltd mit Nebensitz in München verklagt deutsche Privatperson
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ltd mit Nebensitz in München verklagt deutsche Privatperson

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sterzi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 15:28    Titel: Ltd mit Nebensitz in München verklagt deutsche Privatperson Antworten mit Zitat

ist dies ohne weiteres möglich oder gibt es da gewisse Dinge die man beachten muss?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Von wem aus betrachtet und warum wird geklagt?

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sterzi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ltd will angenommen A verklagen
sagen wir um Internetdienstleistung die angeblich in Anspruch genommen wurden
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Limited ist als Kapitalgesellschaft rechtsfähig und somit auch parteifähig.

Sie kann also klagen.

Zu beachten ist dabei der Gerichtsstand.

(Was hat das mit Strafrecht zu tun?)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sterzi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

in welches Forum soll ich es sonst stellen?
Gerichtsstand könnte also auch Großbritanien sein?
Was für Kosten könnte A enstehen wenn er verliert?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um zivilrechtliche Fragen handelt, würde ich Zivilrozeßrecht empfehlen. Da passt zumindest die Sache mit dem Gerichtsstand hin!
_________________
Grüßle

Elyss
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sterzi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

ja gut nun leider zu spät
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sterzi hat folgendes geschrieben::

Gerichtsstand könnte also auch Großbritannien sein?

Das kommt darauf an. Für den Gerichtsstand gibt es Regeln. Aus dem Sachverhalt ist aber nicht ersichtlich, wer gegen wen warum klagen will. Daher kann ich die Frage nicht beantworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sterzi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

A soll angeblich einen Internetdienst ín ansprcuh geniommen haben ( eine Art Mitfahrzentrale) nun bekam A Rechnungen und Manungen. Er sieht nicht ein zu beahlen da er sich keiner Schuld bewusst ist und teilt das auch der Ltd. mit Einschreiben/Rückschein mit. Nun fragt sich A halt nur was Ihn passieren könnte bei einem Gerichtsprozess (Kosten)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

A könnte ja mal überprüfen, ob es sich um eine rechtmäßig im Handelsregister eingetragene Limited handelt.

Ansonsten hat A, wenn er im Recht ist, nichts zu befürchten. Dann trägt die Gegenseite alle Kosten, wenn sie den Prozess verliert. Auch die Anwaltskosten des A.

Sollte A jedoch den Prozess verlieren, trägt er alle Kosten, auch die Kosten des Klägers.

Hier empfiehlt sich ein Anwalt, und, wenn A kein Geld hat, zunächst ein Gang zur Verbraucherzentrale.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.