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Seine Bonität oder Kreditwürdigkeit könnte schlechter werden. Sonst ist mir darüber nichts bekannt. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Es kommt immer auf die Umstände an. Hat der GF durch sein Verhalten die Insolvenz unmittelbar zu verantworten oder diese zu spät angemeldet, kann er u. U. persönlich haftbar gemacht werden. Es hilft ein Blick ins GmbHG.
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