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PaulBommel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 17:11    Titel: Bild abmalen Antworten mit Zitat

Nehmen wir einmal an, der Hobby-Maler Max Mustermann sieht ein Bild, dass er sehr hübsch findet und malt es ab.

Dürfte er es dann

a) unter seinem Namen verkaufen und signieren?

b) unter seinem Namen verkaufen, wenn er die Malart verändert hat? Das Orginal ist zum Beispiel mit Aquarell gemalt und er malt mit Ölfarbe.

b) unter seinem Namen verkaufen, wenn er das Motiv leicht ändert. So zB ein Dorf zu sehen ist, er die Position von Haus a mit Haus b vertauscht.

Danke schonmal für die Antworten Smilie
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TFeil
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.10.2008
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo PaulBommel,

würde Max Mustermann das Bild abmalen, wäre dies grundsätzlich eine Vervielfältigung. Das Vervielfältigungsrecht ist gem. § 16 UrhG dem Urheber selbst vorbehalten. Daher wäre das Verkaufen unter eigenem Namen nicht zulässig.

Das Verändern der Malart würde prinzipiell nichts an der Vervielfältigunsghandlung ändern. Ob Max einen Pinsel, einen Wachsmalstift oder aber ein Stück Kreide zum zeichnen nutzt ist prinzipiell irrelevant.

Eine "leichte" Veränderung des Motivs, bei der lediglich einzelne Elemente vertauscht werden, wird grundsätzlich noch eine Vervielfältigungshandlung, bzw. ggf. eine Bearbeitung des Ursprungswerkes (§ 23 UrhG) darstellen. Daher würde eine Verwertung ohne Erlaubnis des Urhebers des Ursprungswerkes dessen Rechts verletzen.

Eine Verwertung ist erst dann zulässig, wenn das Werk als bloße Anregung benutzt wird und daher eine freie Benutzung iSd. § 24 UrhG vorliegt.

Freundlichst
TFeil
_________________
www.shopanwalt.de
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