Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anteiliges Hauseigentum - Belastungen möglich??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anteiliges Hauseigentum - Belastungen möglich??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 15:47    Titel: Anteiliges Hauseigentum - Belastungen möglich?? Antworten mit Zitat

A und B sind verheiratet. noch........seit 01.10.2008 leben sie getrennt; der A ist aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen.

Das Haus gehört zu 25% dem A
zu 25% der B
zu 50% der gemeinsamen Tochter T

Frage nun: kann der A ohne Zustimmung der B un der T über seinen Anteil verfügen oder diesen belasten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 19:11    Titel: Re: Anteiliges Hauseigentum - Belastungen möglich?? Antworten mit Zitat

ratlos44 hat folgendes geschrieben::
......Haus gehört zu 25% dem A
zu 25% der B
zu 50% der gemeinsamen Tochter T

Frage nun: kann der A ohne Zustimmung der B un der T über seinen Anteil verfügen oder diesen belasten?

A kann ohne Zustimmung der B und der T seinen 25 %-Anteil verkaufen. Zumindest theoretisch, denn in der Praxis wird er keinen Käufer finden, der ihm seinen Anteil abkauft. Es würde nur Sinn machen, seinen Anteil an B zu verkaufen.

A kann ohne Zustimmung der B und der T seinen 25 %-Anteil belasten. Allerdings kann er seine Grundschuld nur nachrangig eintragen.

Sowohl A als auch B (auch T sofern sie volljährig ist) kann die Teilungsversteigerung (Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) betreiben. Dann wird das Haus als Ganzes versteigert und der Erlös (ggf. nach Abzug der Grundschulden) anteilig an die Eigentümer ausbezahlt.

MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 22:33    Titel: Re: Anteiliges Hauseigentum - Belastungen möglich?? Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
[

A kann ohne Zustimmung der B und der T seinen 25 %-Anteil belasten. Allerdings kann er seine Grundschuld nur nachrangig eintragen.

Sowohl A als auch B (auch T sofern sie volljährig ist) kann die Teilungsversteigerung (Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft) betreiben. Dann wird das Haus als Ganzes versteigert und der Erlös (ggf. nach Abzug der Grundschulden) anteilig an die Eigentümer ausbezahlt.

MfG
Lucky


das ist nicht ganz richtig

nach meiner erfahrung ist die zustimmung aller eigentümer notwendig zur Belastung. Eine Zwangsversteigerung zwecks aufhebung der gemeinschaft ist während der ehe auch nicht so einfach möglich. Es bedarf gerichtlicher zustimmung.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.