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Verfasst am: 25.03.05, 07:36 Titel: Rohrbruch und Forderungen des Mieters
Hallo zusammen,
in dem Haus wo ich ein Eigentumswohnung besitze, ist im Nov.2004 ein Rohrbruch passiert, und die Reperatur durch die Hausverwaltung organisietr und durchgeführt. irgendwann in Feb. 2005 bekomme ich einen Brief von Mieterschutzverein, in dem mein Mieter von mir um die 2000 EUR Geld verlangt, wegen Ein- aund Ausräumarbeiten der Schlafzimmer und Wohnzimmer und beaufsichtigung der Handwerker er berechnet einen Stundenstz von 20 EUR für seine Arbeiten. Die Gebäudeversicherung bearbeitet den Fall noch, aber der Mieter sagt er will sein Geld von mir haben und will nicht darauf warten, dass die Bearbeitungen durch die Gebäudeversicherung zu ende sind.und ich soll ihn bezahlen und dann selbest das Geld von Versicherung Fordern.
Es standen keine Sachschaden an Persönlichen sachen des Mieters.
Sowhl der mieter als auch die Hausverwaltung haben mich wegen Rohrbruches nicht Informiert , und wie gesagt habe von Rohrbruch erst 3 Monate später durch den Brief von Mieterschutzverein erfahren. Wie soll ich vorgehen? muß ich bezahlen? oder der Mieter muß warten bis die Gebäudeversicherung die Bearbeitung des Falles abgeschlossen hat.
Vielen dank im voraus
Verfasst am: 25.03.05, 16:52 Titel: Re: Rohrbruch und Forderungen des Mieters
Hi! Könntest Du mal bitte kurz schreiben, auf welche Grundlage der Mieterschutzbund beruft? So wie ich das sehe hat sich Dein Mieter keine Hausrat gekauft, die bei derlei Schäden für Bewegungs- und Schutzkosten aufkommt.
MfG
Lars _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten
Verfasst am: 26.03.05, 08:37 Titel: Rohrbruch und Forderung des Mieters
Der Mieterschutzverein sagt:,
dass der Anspruch des Mieters auf Schadensregulierung gegen mich richtet. Wie ich dann den Schaden mit der Versicherung reguliere ist nicht die sache des Mieters.
MfG
Mehran
Zuletzt bearbeitet von Mehran am 29.03.05, 06:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 26.03.05, 12:52 Titel: Re: Rohrbruch und Forderung des Mieters
Mehran hat folgendes geschrieben::
Der Mieterschutzverein sagt:,
dass der Anspruch des Mieters auf Schadensregulierung gegen mich richtet. Wie ich dann den Schaden mit der Versicherung reguliere ist nicht die sache des Mieters.
Ich habe vor zu schreiben: Ich lehne Ihre Forderung an mich ab, um die Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
MfG
Mehran
Sie sollten das Schreiben an Ihre Versicherung weiterleiten , da Sie verpflichtet sind, Versicherungsfälle unverzüglich zu melden.
eine haftpflichtevrsicherung kümmert sich auch um die abwehr unberechtigter ansprüche.
die gebäude-sachversicherung übernimmt nur die regulierung von schäden die durch versicherte gefahr eingetreten sind.
die frage hier: WARUM konkret mussten die möbel ein- und ausgeräumt werden?
um das gebäude zu sanieren bzw. gebäudeschäden zu beheben?
dann werden anfallende kosten durch die gebäude-sachversicherung übernommen.
ansonsten müsste der mieter sich an seine eigene hausratversicherung wenden.
sie selbst müssen aus meiner sicht nicht für solche kosten aufkommen, auch nicht vorleisten. entweder die gebäude- oder die hausratversicherung sind hier in der pflicht, oder, je nachdem, auch überhaupt niemand ausser der mieter selbst... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
eine haftpflichtevrsicherung kümmert sich auch um die abwehr unberechtigter ansprüche.
die gebäude-sachversicherung übernimmt nur die regulierung von schäden die durch versicherte gefahr eingetreten sind.
die frage hier: WARUM konkret mussten die möbel ein- und ausgeräumt werden?
um das gebäude zu sanieren bzw. gebäudeschäden zu beheben?
dann werden anfallende kosten durch die gebäude-sachversicherung übernommen.
ansonsten müsste der mieter sich an seine eigene hausratversicherung wenden.
sie selbst müssen aus meiner sicht nicht für solche kosten aufkommen, auch nicht vorleisten. entweder die gebäude- oder die hausratversicherung sind hier in der pflicht, oder, je nachdem, auch überhaupt niemand ausser der mieter selbst...
Selbstverständlich muß der Vermieter (sofern er für den Schaden verantwortlich ist) "vorleisten", weil er allein Anspruchsgegner des Mieters ist.
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