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Verfasst am: 07.11.08, 08:10 Titel: Vermieter oder Bevollmächtigter? Haftung?
Hallo zusammen,
für ein mögliches Mahnverfahren benötige ich die Auskunft, ob mein ex-Vermieter haftbar ist oder der Bevollmächtigte? Im Vertrag ist der Name (nur der Name) des Vermieters genannt, aber jegliche Abwicklung erfolgte über einen "Verwalter".
Jetzt renne ich meiner restlichen Kaution sowie einem Guthaben der NK hinterher. An wen muss ich den Mahnbescheid schicken, wenn es korrekt sein soll?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 07.11.08, 12:44 Titel:
Wie das Wort bevollmächtigter schon sagt, ist der Verwalter nur ein Erfüllungsgehilfe. Es vertragliche Rechtsperson gilt immer noch der Vermieter. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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