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Markenware verkaufen strafbar?

 
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McDo09
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Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 20:57    Titel: Markenware verkaufen strafbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

wäre es eigentlich möglich, von einem Händler billige Waren zu kaufen um sie danach Privat weiter zu verkaufen, wie z.B. in einem Auktionshaus?

Wie sieht das ganze Rechtlich aus?

Muss man das als "Gewerbe" anmelden wenn man das ab und zu mal macht?
(wegen den Steuern etc.)

Die meisten großen Firmen und Designer haben ja sicherlich auch einen Schutz dagegen,
so das man eine Lizenz zum Verkaufen benötigt.

Ich habe nämlich mal einen Beitrag im Fernsehen gesehen, wo sie gezeigt haben wie private Leute hohe Strafen zahlen mussten, weil sie z.B. ihre Markenklamotten verkauft haben.

Wie ist die Rechtslage?
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 21:06    Titel: Re: Markenware verkaufen strafbar? Antworten mit Zitat

McDo09 hat folgendes geschrieben::
Ich habe nämlich mal einen Beitrag im Fernsehen gesehen, wo sie gezeigt haben wie private Leute hohe Strafen zahlen mussten, weil sie z.B. ihre Markenklamotten verkauft haben.
So ein Quatsch, man darf doch legal erworbene Waren unter derselben Marke verkaufen, wie man sie vom Händler gekauft hat (ich nehme mal an, der Händler hat auf zulässige Weise verkauft) Mit den Augen rollen. Siehe dazu § 24 MarkenG. Eine Lizenz zum Verkaufen benötigt man m.E. nur wenn man die Waren selbst herrgestellt hat oder von Dritten herstellen ließ.
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 21:39    Titel: Re: Markenware verkaufen strafbar? Antworten mit Zitat

McDo09 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wäre es eigentlich möglich, von einem Händler billige Waren zu kaufen um sie danach Privat weiter zu verkaufen, wie z.B. in einem Auktionshaus?


Dabei dürfte es sich kaum um einen Privatverkauf handeln.

Zitat:
man darf doch legal erworbene Waren unter derselben Marke verkaufen, wie man sie vom Händler gekauft hat (ich nehme mal an, der Händler hat auf zulässige Weise verkauft)

Nicht aber wenn das Produkt noch nicht im EWR in den Verkehr gebracht wurde aber im EWR veräußert werden soll. Auch innerhalb des EWR kann es unzülässig sein, wenn man es in ein Statt importiert und veräußert indem die ausländische Marke wg. einer anderen inländischen Marke ein Verstoß darstellt.
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