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Berufskollege NRW Keine Nachschreibklausur trotz Attest

 
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RamirezTerrix
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 12:52    Titel: Berufskollege NRW Keine Nachschreibklausur trotz Attest Antworten mit Zitat

Darf ein Lehrer trotz eines ärztlichen Attest sich weigern eine Nachschreibeklausur zu stellen?
Die Frage bezieht sich auf die Situation an Berufskollegen in NRW

Gibt es einen Rechtsbehelf wenn eine Klausur nicht Nachgeschrieben werden darf?

Wie ist die Rechtslage?
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOBK.pdf

in der APO BK habe ich nur in Verbindung mit der Prüfung etwas zum Attest gefunden.
Nicht aber bei den Klausuren. Da werden ja auch mehrer geschrieben.

Zitat:
„Gibt es einen Rechtsbehelf wenn eine Klausur nicht Nachgeschrieben werden darf?“

Nein.
Meine Meinung als juristischer Laie.


Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo RamirezTerrix,
Zitat:
Darf ein Lehrer trotz eines ärztlichen Attests sich weigern, eine Nachschreibeklausur zu stellen?
Ja. Er hat das Recht, aber nicht die Pflicht, dem wieder gesundeten Schüler eine Nachschreibeklausur zu stellen. Das liegt in seinem persönlichen Ermessen. Wenn er aus den anderen Leistungen des Schülers eine angemessene Gesamtnote erstellen kann, kann er auf eine Nachschreibeklausur verzichten.

Zitat:
Die Frage bezieht sich auf die Situation an Berufskollegs in NRW
Das dürfte eine der wenigen Fragestellungen sein, die an allen Schulen bundesweit gleich geregelt ist.

Zitat:
Gibt es einen Rechtsbehelf, wenn eine Klausur nicht Nachgeschrieben werden darf?
Wieso ist der Schüler so scharf drauf, diese Klausur nachzuschreiben? War sie dermaßen viel leichter ausgefallen als die anderen Leistungsnachweise?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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