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Aufrechnung?

 
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senfei
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 16:39    Titel: Aufrechnung? Antworten mit Zitat

Hi,

mal wieder ein Fällchen aus der Ausbildung:

A hat B verklagt auf 600 €. B wird wohl anerkennen, hat aber selber einen Kostenfestsetzungsbeschluss aus einem ganz anderen Verfahren gegen A .in Höhe von 650 €.

Fragen:
a) Was macht man aus anwaltlicher Sicht am besten? Aufrechnung? Am Besten heißt auch, aus kostenrechtlicher Sicht.

b)Wie läuft das praktisch? Ist der KfB mitzuschicken im Original oder wie? Weil is ja n Titel....

Fragen über Fragen..Danke
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senfei
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner ne Idee?.. Wäre echt wichtig Traurig
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

senfei hat folgendes geschrieben::
B wird wohl anerkennen,

Warum soll er anerkennen? Denn:
senfei hat folgendes geschrieben::
hat aber selber einen Kostenfestsetzungsbeschluss aus einem ganz anderen Verfahren gegen A .in Höhe von 650 €

Soll er doch im laufenden Rechtsstreit die Aufrechnung mit seiner Gegenforderung erklären.
senfei hat folgendes geschrieben::
Ist der KfB mitzuschicken im Original oder wie?

Nö, Kopie reicht bei der Prozeßaufrechnung aus.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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