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Verfasst am: 30.09.04, 10:10 Titel: Von U-Bahnfahrerin festgehalten! :(
Hallo,
Gestern bin ich mit der U-Bahn nach Neuperlach Süd gefahren dort ist auch Endstation.
Nun beim aussteigen kam die U-Bahnfahrerin schreiend auf mich zu und meinte ich hätte keinen gültigen Fahrschein.
Ich schaute zu ihr und dann plötzlich nahm sie mich in Gewahrsam und sie würde mir erst los lassen bis die U-Bahnwachen oder die Polizei kommt.
Aber ich hatte einen gültigen Fahrausweisausweis, Aber sie meinte ich hätte keinen gültigen Fahrschein.
Ich habe mich gewehrt indem ich mich losrüttelte ich kam frei aber die hatte mich versucht wieder zu kriegen.
Aber dieser Versuch fiel Gott sei dank fehl, und mir ist auch dann gelungen im Personenaufzug in Sicherheit zu bringen vor diese Schreckschraube.
Als ich zum Busbahnsteig nach unten gefahren bin, schrie sie noch das sie eines Tages mich noch in die Finger würde und dann hat sie sich in den Führerraum verkrümelt.
Nun meine Frage:
Ist es auch für den U-Bahnfahrer/in auch zulässig Schwarzfahrer festzuhalten.
Falls der Jedermannsparagraph in frage käme, ist da auch der Wiederstand strafbar?
Verfasst am: 30.09.04, 14:55 Titel: Re: Von U-Bahnfahrerin festgehalten! :(
Der Jedermans-§ kommt hier eindeutig in Frage. Widerstand -als solcher- wird hier nicht extra bestraft (es sei denn, Du hättest sie verletzt ---> dann Körperverletzung) Anders z.B. beim Diebstahl, wo aus einem normalen Diebstahl durch Flucht ggf. ein räubericher Diebstahl werden kann.
Verfasst am: 30.09.04, 15:06 Titel: Re: Von U-Bahnfahrerin festgehalten! :(
Gast2000 hat folgendes geschrieben::
Ich schaute zu ihr und dann plötzlich nahm sie mich in Gewahrsam und sie würde mir erst los lassen bis die U-Bahnwachen oder die Polizei kommt.
Aber ich hatte einen gültigen Fahrausweisausweis, Aber sie meinte ich hätte keinen gültigen Fahrschein.
Üblicher Weise lösen zivilisierte Menschen solche Meinungsverschiedenheiten nicht durch Raufereien, sondern indem man den Fahrschein einfach zeigt. Aber während der Wiesn-Zeit ist das alles vielleicht ein bißchen anders bei euch in München.
War der Vorfall nicht vielleicht doch ein bißchen verkürzt beschrieben? Kann es sein daß sie erst nach dem Fahrschein gefragt hat und du dann vielleicht mit "was geht Sie das an?" oder ähnlich geantwortet hast?
Verfasst am: 30.09.04, 15:30 Titel: Re: Von U-Bahnfahrerin festgehalten! :(
Also,
Es war so das die U-Bahnfahrerin auf mich los und mich Fest gehalten hat und behauptet ich hätte keine gültigen Fahrschein, sie hätte auch sagen können "Hallo ihr Fahrschein bitte!" aber nicht nur bei mir, sondern auch bei den anderen Fahgäste.
Ich hatte mal bei der MVG nachgefragt ob die U-Bahnfahrer auch berechtigt sind Fahrscheine zu kontrollieren.
Die meinnen ein einzelfall "ja"
Dieser vorfall hatte sich gestern abend (29.9.2004 um ca. 17:15) statt gefunden.
Also das die U-Bahntf.-fahrerin schlechte laune hat kamm man eher kaum verstehen aber sie sollte nicht an die Fahgäste rauslassen, damit wurde sie nur die Kundschaft vergraullen
Und sie hatte auch im Zug voll in die ansage reingemeckert.
Verfasst am: 30.09.04, 15:35 Titel: Re: Von U-Bahnfahrerin festgehalten! :(
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Der Jedermans-§ kommt hier eindeutig in Frage. Widerstand -als solcher- wird hier nicht extra bestraft (es sei denn, Du hättest sie verletzt ---> dann Körperverletzung) Anders z.B. beim Diebstahl, wo aus einem normalen Diebstahl durch Flucht ggf. ein räubericher Diebstahl werden kann.
Was in sachen "Körberverletzung" angeht sie wollte mich auch noch mich in die meine Haere Packen dann wehre es eher "Notwehr" gewesen.
Verfasst am: 01.10.04, 07:11 Titel: Re: Von U-Bahnfahrerin festgehalten! :(
Tja, ich selber habe diesen Vorfall beobachtet.
Bei diese alte Klatschtante muss ja wohl den grössten Vogel in ihr Hirn gesch... haben, sie wollte auch mich in die finger kriegen.
Weil sie auch den verdacht habe das ich auch keine Fahrkarte habe, ich habe mein Beiblat mit dem Behindertenausweis vorgezeigt, und sie hat dann mich so Krimmig angeschaut.
Und was mich stört an den weiblichen U-Bahnfahrer, das sie zu Laut in die ansgage brüllen und dabei diesen Laustärkeregler voll auf "MAX" aufdrehen, und die Fahrgäste dürfen mit Ohrenschmerzen aus dem Zug austeigen
Verfasst am: 04.10.04, 09:52 Titel: Re: Von U-Bahnfahrerin festgehalten! :(
Tja, ich selber habe diesen Vorfall beobachtet.
Bei diese alte Klatschtante muss ja wohl den grössten Vogel in ihr Hirn gesch... haben, sie wollte auch mich in die finger kriegen.
soso und bis vor kurzem nanntest du dich noch gast2000 und die geschichte ist dir passiert... alles klar, wohin der vogel gesch*** hat wissen wir jetzt also nauch
Verfasst am: 04.10.04, 17:04 Titel: Re: Von U-Bahnfahrerin festgehalten! :(
Zitat:
Was in sachen "Körberverletzung" angeht sie wollte mich auch noch mich in die meine Haere Packen dann wehre es eher "Notwehr" gewesen.
So einfach ist das nicht. Gegen eine berechtigte Festnahme nach § 127 StPO ist keine Notwehr zulässig. Da Du flüchten wolltest konnte die Festnahme auch mit Gewalt durchgesetzt werden. Und gegen diese Gewalt (im Rahmen § 127) gibt es kein Notwehrrecht.
Verfasst am: 05.10.04, 08:47 Titel: Re: Von U-Bahnfahrerin festgehalten! :(
Anonymous hat folgendes geschrieben::
So einfach ist das nicht. Gegen eine berechtigte Festnahme nach § 127 StPO ist keine Notwehr zulässig. Da Du flüchten wolltest konnte die Festnahme auch mit Gewalt durchgesetzt werden. Und gegen diese Gewalt (im Rahmen § 127) gibt es kein Notwehrrecht.
Auf jeden fall war das kein Wiederstand gegen Staatsgewalt, wenn dann NUR bei Polizisten, und die U-Bahnfahrerin war keine Polizistin.
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