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Rechtsgültiger Vertrag nie erhalten trotzdem gültig?

 
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nopogodet
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Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 17:27    Titel: Rechtsgültiger Vertrag nie erhalten trotzdem gültig? Antworten mit Zitat

Ein Gewerblicher Anzeigenblattersteller eines Lokalen Anzeigenblattes bietet einem gewerblichen Handwerker eine Anzeige im April an, diese wird angenommen und die Rechnung erstellt.
Danach das selbe nach telefonischer Rücksprache nochmals im Mai.
Zum Zahlungsausgleich wird ein Lastschriftformular unterschrieben.

Weitere Anzeigen werden gedruckt ohne vorherige Rücksprache
Rechnungen werden erstellt, im November widerspricht der Handwerker der Rechnung und widerruft Lastschriftermächtigung da kein Auftrag erteilt sei.
Anzeigenersteller hat nie abgebucht, legt aber einen Brief vor, in dem Abuchungsermächtigung angefordert wird und gleichzeitig die dauerhafte Schaltung der Anzeige angkündigt wird. Der Handwerker hat diesen Brief nie erhalten.

Ist ein Vertrag für die Anzeigen nach Mai zustandegekommen?
Wie lange kann eine erstellte Rechnung und nicht gemahnte Rechnung unter Kaufleuten noch eingefordert werden, und gilt dieser Zeitraum auch bei erteilung von Lastschrifteinzugsermächtigung
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dieser Sachverhaltsschilderung sind die Forderungen für die Anzeigen nach Mai m.E. nicht korrekt. Falls doch, dann gilt vermutlich die übliche Verjährungsfrist (3-4 Jahre).
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Anzeigenkunde Belegexemplare mit den in den Monaten nach Mai geschalteten Anzeigen erhalten hat, könnte vielleicht von einem stillschweigenden Einverständnis mit der Schaltung weiterer Anzeigen bis zu einem Widerruf ausgegangen werden.
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nopogodet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 14:20    Titel: stillschweigendes einverständniss Antworten mit Zitat

das ist m.E. die masche auf die der Anzeigenverkäufer reitet.
deswegen hat er das geld auch nicht eingezugen, und ob ein Belegexemplar beim Handwerker angekommen ist, ist zumindest nicht bei allen Heften klar
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Wenn der Anzeigenkunde Belegexemplare mit den in den Monaten nach Mai geschalteten Anzeigen erhalten hat, könnte vielleicht von einem stillschweigenden Einverständnis mit der Schaltung weiterer Anzeigen bis zu einem Widerruf ausgegangen werden.
Ja, vielleicht. Nur auf welcher Grundlage? Schweigen gilt normalerweise nicht als Zustimmung zu einem Vertragsabschluss. Also muss eine Ausnahme her. Und die wäre ...?
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