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Beschwerde Bearbeitungszeit Rehabilitationsantrag möglich?

 
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Gewitterhexe
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 23:19    Titel: Beschwerde Bearbeitungszeit Rehabilitationsantrag möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Situation:

Eine chronisch kranke Person hat in den Jahren 2006 und 2007 eine Rehabilitationsmaßnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Die Maßnahmen waren von Erfolg, jedoch nicht von Dauer da die Erkrankung nicht heilbar ist und in dem vorliegenden Schweregrad ambulant auch nicht beizuhalten ist.

Im März 2008 wurde erneut eine Reha beantragt, kurze Zeit darauf wurde ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Der Rentenantrag wurde anstandslos binnen 5 Wochen bewilligt (volle Rente auf Zeit). Die Bearbeitung des Rehaantrages zog sich hin, man teilte der Versicherten mit, dass die Bearbeitung nun über die Rentenabteilung erfolgen würde und es daher zu erheblichen Verzögerungen kommen könnte.

Im Mai wurde die Versicherte durch einen Gutachter des MDK für die Krankenkasse begutachtet, hier wurde schriftlich fixiert dass eine jährliche Rehamaßnahme absolut vonnöten ist und eine ambulante Behandlung keinesfalls ausreiche. Das Gutachten wurde ebenfalls der DRV eingereicht.

Anfang September erfolgte die Ablehnung des Rehaantrags mit einer völlig irrelevanten Begründung, auf das Krankheitsbild wurde mit keiner SIlbe eingegangen. Der Gesundheitszustand der Versicherten verschlechterte sich so drastisch, dass sie ihr letztes Erspartes aufbrauchte, um drei Wochen Reha auf private Kosten zu buchen. Der Chefarzt schickte umgehend aktuelles Bildmaterial an die DRV um das Verfahren zu beschleunigen.

Anfang November erfolgte dann eine Vorladung zum Gutachter. Da die Versicherte außerdem schwerbehindert ist (Merkz. aG GdB80) bat sie die DRV um Übernahme der Taxikosten zu dem Arzttermin. Die Bearbeitung hierfür soll angeblich auch über die Rentenabteilung laufen und dauert bereits fast drei Wochen an!

Die Versicherte ist mittlerweile mit den Nerven am Ende, der Gesundheitszustand verschlechtert sich bereits wieder, es ist kein Geld für weitere private Rehamaßnahmen da. Die Krankenkasse weigert sich zu helfen, die tägliche ambulante Therapie vor Ort reicht nicht aus. Mittlerweile treten mehr und mehr Nebenerscheinungen auf.

Welche Möglichkeiten gibt es, den Rehaantrag zu forcieren? Muß man sich die Schikanen wirklich gefallen lassen (2. Gutachten, obwohl bereits eins vorliegt, ewige Dauer der Genehmigungen wg. Taxikosten etc.)? Welche Möglichkeiten der Beschwerde gibt es ggfs? Oder sollte am besten gleich ein Anwalt eingeschaltet werden?
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SoFa74
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Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 13:54    Titel: Re: Beschwerde Bearbeitungszeit Rehabilitationsantrag möglic Antworten mit Zitat

Gewitterhexe hat folgendes geschrieben::
Anfang September erfolgte die Ablehnung des Rehaantrags mit einer völlig irrelevanten Begründung, auf das Krankheitsbild wurde mit keiner SIlbe eingegangen.


Der Gesundheitszustand allein ist auch für die Entscheidung über einen Reha-Antrag nicht ausschlaggebend. Man kann noch so krank sein, wenn der Antrag z.B. bei einem nicht (oder nicht mehr) zuständigen Leistungsträger gestellt wurde/wird, so erhält man eine Ablehnung ungeachtet des Gesundheitszustandes.

Weswegen wurde der Antrag denn abgelehnt? Wurde gegen die Ablehnung Widerspruch erhoben?

Gewitterhexe hat folgendes geschrieben::
Der Gesundheitszustand der Versicherten verschlechterte sich so drastisch, dass sie ihr letztes Erspartes aufbrauchte, um drei Wochen Reha auf private Kosten zu buchen. Der Chefarzt schickte umgehend aktuelles Bildmaterial an die DRV um das Verfahren zu beschleunigen.


Das könnte unter Umständen zu Schwierigkeiten führen. Zwar hat die Versicherte Anspruch auf Erstattung der Kosten, wenn sie sich eine sofort notwendige Leistung selbst beschafft, sofern diese zu Unrecht abgelehnt wurde, dies müsste die Versicherte jedoch zunächst beweisen. Es könnte daher langwierig werden, die verauslagten Kosten ersetzt zu bekommen.

Gewitterhexe hat folgendes geschrieben::
Anfang November erfolgte dann eine Vorladung zum Gutachter. Da die Versicherte außerdem schwerbehindert ist (Merkz. aG GdB80) bat sie die DRV um Übernahme der Taxikosten zu dem Arzttermin. Die Bearbeitung hierfür soll angeblich auch über die Rentenabteilung laufen und dauert bereits fast drei Wochen an!


Hier sollte die Versicherte sich noch etwa eine weitere Woche gedulden. Die DRV braucht für solche Sachen erfahrungsgemäss deutlich länger als z.B. die Krankenkasse. Sollte dann noch immer keine Bearbeitung erfolgt sein, kann man über eine Beschwerde nachdenken.

Gewitterhexe hat folgendes geschrieben::
Die Versicherte ist mittlerweile mit den Nerven am Ende, der Gesundheitszustand verschlechtert sich bereits wieder, es ist kein Geld für weitere private Rehamaßnahmen da. Die Krankenkasse weigert sich zu helfen, die tägliche ambulante Therapie vor Ort reicht nicht aus. Mittlerweile treten mehr und mehr Nebenerscheinungen auf.


Wie lange ist denn die letzte Reha-Maßnahme inzwischen her? Ggf. einfach bei der KK einen erneuten Reha-Antrag stellen, da bei Rentenbezug nunmehr diese zuständig für die Erbringung von Reha-Leistungen sein dürfte. Vor allem aber: Ruhe bewahren!

Gewitterhexe hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten gibt es, den Rehaantrag zu forcieren? Muß man sich die Schikanen wirklich gefallen lassen (2. Gutachten, obwohl bereits eins vorliegt, ewige Dauer der Genehmigungen wg. Taxikosten etc.)? Welche Möglichkeiten der Beschwerde gibt es ggfs? Oder sollte am besten gleich ein Anwalt eingeschaltet werden?


Eine anwaltliche Beratung kann nie schaden, wenn man sie sich leisten kann und auch bereit wäre, sie notfalls aus eigener Tasche zu bezahlen. Zwingend notwendig wäre sie m.E. hier (noch) nicht.

Wenn ich es richtig verstehe, wurde hier die Reha-Maßnahme, über welche die endgültige Entscheidung der DRV nach wie vor aussteht, zwischenzeitlich privat finanziert, so dass evtl. im Widerspruchsverfahren die Versicherte hofft, diese Kosten von der DRV nachträglich ersetzt zu bekommen?

Zwischenzeitlich ist auf Grund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes eine erneute Reha-Maßnahme nötig?

Ich vermute, das eigentliche Problem ist, dass nach Stellung des ursprünglichen Reha-Antrages die Versicherte berentet wurde.

Bei Rentnern ist nämlich die Krankenkasse für die Erbringung von Reha-Leistungen vorrangig zuständig. Könnte es sein, dass dies auch die "irrelevante Begründung" für die Ablehnung des Reha-Antrages ist?

Gruss,

SoFa74
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 15:08    Titel: Re: Beschwerde Bearbeitungszeit Rehabilitationsantrag möglic Antworten mit Zitat

SoFa74 hat folgendes geschrieben::
Der Gesundheitszustand allein ist auch für die Entscheidung über einen Reha-Antrag nicht ausschlaggebend. Man kann noch so krank sein, wenn der Antrag z.B. bei einem nicht (oder nicht mehr) zuständigen Leistungsträger gestellt wurde/wird, so erhält man eine Ablehnung ungeachtet des Gesundheitszustandes.

Das ist so nicht ganz richtig. Das SGB IX hat das frühere Zuständigkeitsgerangel zwischen den verschiedenen Reha-Trägern weitgehend abgeschafft. Wenn der erstangegangene Reha-Träger nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang feststellt, dass ggf. ein anderer Träger zuständig sein könnte, dann hat er über den Anspruch zu entscheiden und ggf. eine Reha-Maßnahme auch dann durchzuführen, wenn eigentlich ein anderer Träger zuständig wäre.

SoFa74 hat folgendes geschrieben::
Ich vermute, das eigentliche Problem ist, dass nach Stellung des ursprünglichen Reha-Antrages die Versicherte berentet wurde.

Das vermute ich auch. "Rehabilitation" bedeutet soviel wie "Wiederherstellung", d.h. eine Reha-Maßnahme für EM-Rentner kann grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn dadurch die Erwerbsminderung zumindest teilweise beseitigt werden kann. Geht es dagegen bei der angestrebten Maßnahme um ein Verhindern der Verschlimmerung, so ist das keine Maßnahme zur Rehabilitation, weil eben die gerade nicht erreicht werden kann.
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Gewitterhexe
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo SoFa74,

vielen Dank für die Aufschlüsselung. Einige Anmerkungen habe ich jedoch noch:

1. Kostenträger der Rehamaßnahe ist weiterhin die DRV, da die Rente nur auf Zeit gewährt wurde (befristet bis 2011), bei einer unbefristeten Gewährung wäre es in der Tat die KK

2. Die privat finanzierte Reha war in der Form keine Reha (schon mit den gleichen Leistungen), war jedoch mehr aus der Not heraus geboren. Sie soll als Zusatzleistung gelten, die Kosten sollen nicht eingefordert werden. Es handelte sich um eine sogenannte "Pauschalwoche", die in dreifacher Art gebucht wurde. Man bekommt annähernd die gleichen Behandlungen wie in der Reha, bringt jedoch für die Therapien ein normales Kassenrezept mit, über welches abgerechnet wird. Da trotzdem eine Woche noch im mittleren dreistelligen Eurobereich liegt waren auch nur drei Wochen möglich (die beiden letzten Rehamaßnahmen dauerten jeweils 6 Wochen an). Es sollte also kein Ersatz, sondern ein Zusatz sein.

Es muß doch eine Möglichkeit geben trotz EM-Rente die Rehamaßnahme zeitnah zu bekommen? Der Gesundheitszustand verschlechtert sich mehr und mehr, es gibt keine Möglichkeit die Krankheit aufzuhaltn als ihr durch solche Maßnahmen für ein paar Monate einen Riegel vorzuschieben.
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SoFa74
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Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 10:44    Titel: Re: Beschwerde Bearbeitungszeit Rehabilitationsantrag möglic Antworten mit Zitat

Zunächst wollen Sie bitte diese Fragen beantworten, an sonsten kann hier kein sinnvoller Rat gegeben werden:

SoFa74 hat folgendes geschrieben::
Weswegen wurde der Antrag denn abgelehnt? Wurde gegen die Ablehnung Widerspruch erhoben?


Gruss,

SoFa74
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Gewitterhexe
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

selbstverständlich Smilie

Der Antrag wurde 1. abgelehnt weil die letzte Rehabilitationsmaßnahme noch keine vier Jahre zurückläge (in meinem Fall aufgrund der Schwere der Erkrankung sowieso hinfällig, bei meiner Ausprägung des Krankheitsbildes ist laut anderer Stelle der DRV eine jährliche Reha angemessen) und 2. abgelehnt da Adipositas kein Grund für eine Rehamaßnahme wäre. Die Versicherte ist zwar adipös, hat jedoch nicht aus diesem Grund den Antrag gestellt. Auf das eigentliche Krankheitsbild wurde nicht eingegangen.

Widerspruch wurde selbstverständlich fristgerecht eingereicht, dies ist jetzt drei Monate her. Mit dem Widerspruch wurde auch das Gutachten des MDK eingereicht aus dem hervorgeht, dass eine jährliche Rehabilitationsmaßnahme unabdingbar sei und eine rein ambulante Behandlung nicht ausreiche.
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kostenträger der Rehamaßnahe ist weiterhin die DRV

Das sieht die DRV offenbar anders und hat auch nachvollziehbare Gründe dafür. Da eine Rente bis 2011 gewährt wurde, geht sie offenbar davon aus, dass derzeit mit einer Reha-Maßnahme eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht zu erreichen ist. Das kann im Jahr 2010 oder 2011, wenn die Weitergewährung der Zeitrente ansteht, schon wieder ganz anders aussehen.

Zitat:
... laut anderer Stelle der DRV eine jährliche Reha angemessen ...

Das steht vermutlich im Entlassungsbericht der letzten Maßnahme, muss also nicht unbedingt die Überzeugung der DRV widerspiegeln - selbst wenn es eine DRV-eigene Klinik war.

Es mag ja durchaus sein, dass eine jährliche intensive Behandlung, meinetwegen auch stationär, hier angezeigt ist, das sollen die Ärzte beurteilen. Aber nicht jede stationäre Behandlung, auch wenn sie in einer Reha-Klinik durchgeführt werden kann (oder sogar soll), ist eine Rehabilitation. Was eine Rehabilitation i.S.d. SGB IX ist, habe ich weiter oben versucht zu erläutern.
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MfG
Old Piper
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SoFa74
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Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Gewitterhexe hat folgendes geschrieben::
Der Antrag wurde 1. abgelehnt weil die letzte Rehabilitationsmaßnahme noch keine vier Jahre zurückläge (in meinem Fall aufgrund der Schwere der Erkrankung sowieso hinfällig, bei meiner Ausprägung des Krankheitsbildes ist laut anderer Stelle der DRV eine jährliche Reha angemessen) und 2. abgelehnt da Adipositas kein Grund für eine Rehamaßnahme wäre. Die Versicherte ist zwar adipös, hat jedoch nicht aus diesem Grund den Antrag gestellt. Auf das eigentliche Krankheitsbild wurde nicht eingegangen.


Vorweg genommen: die gesetzliche Wartezeit zwischen zwei Rehabilitationsmaßnahmen beträgt 4 Jahre. Von dieser Wartezeit kann in medizinisch begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

Welche andere Stelle der DRV hat denn hier eine jährliche Wiederholung der Maßnahme anempfohlen? Die Reha-Klinik womöglich? Hierzu sei gesagt, dass die Kliniken zwar im Auftrag der DRV tätig werden, aber auch daruf bedacht sind, ihre Betten auszulasten. Somit messen die Reha-Sachbearbeiter der DRV solchen Empfehlungen meist nur bedingt Bedeutung bei und stützen sich bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit zur vorzeitigen Wiederholung einer Reha-Maßnahme auf den eigenen ärztlichen Dienst.

Gewitterhexe hat folgendes geschrieben::
Widerspruch wurde selbstverständlich fristgerecht eingereicht, dies ist jetzt drei Monate her. Mit dem Widerspruch wurde auch das Gutachten des MDK eingereicht aus dem hervorgeht, dass eine jährliche Rehabilitationsmaßnahme unabdingbar sei und eine rein ambulante Behandlung nicht ausreiche.


Dann empfiehlt sich allerdings eine telefonische und/oder schriftliche Sachstandsanfrage bei der DRV mit der Bitte um Bekanntgabe, wann voraussichtlich über den Widerspruch entschieden wird. Eine Bestätigung über den Eingang des Widerspruches hat die Versicherte aber erhalten?

Ich will hier nicht altklug erscheinen, aber m. E. sollte die Versicherte darüber nachdenken, die Zeit bis zur Entscheidung der DRV sinnvoll zu nutzen und vielleicht ihre Krankenkasse um Unterstützung bitten. Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten Hilfen, die über die bloßen medizinischen Leistungen hinausgehen. Vielleicht kann ja die KK der Versicherten eine Ernährungsberatung vermitteln oder einen Gesundheitskurs, damit sie ein bißchen Bewegung bekommt und sozusagen das Adipositas-Problem schon mal angegangen werden kann, bis die DRV den Widerspruch bearbeitet hat.

Denn merke: Erkennbare Eigeninitiative beeinflußt die Entscheidungen sozialmedizinischer Gutachter in vielen Fällen positiv!

Gruss,


SoFa74
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Gewitterhexe
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die bisherigen Anmerkungen Smilie

Zitat:
Das steht vermutlich im Entlassungsbericht der letzten Maßnahme, muss also nicht unbedingt die Überzeugung der DRV widerspiegeln - selbst wenn es eine DRV-eigene Klinik war.


Es steht im Gutachten des MDK, welchen die Versicherte im Mai diesen Jahres aufsuchte. Das Gutachten liegt wie gesagt auch der DRV vor.

Zitat:
Es mag ja durchaus sein, dass eine jährliche intensive Behandlung, meinetwegen auch stationär, hier angezeigt ist, das sollen die Ärzte beurteilen. Aber nicht jede stationäre Behandlung, auch wenn sie in einer Reha-Klinik durchgeführt werden kann (oder sogar soll), ist eine Rehabilitation. Was eine Rehabilitation i.S.d. SGB IX ist, habe ich weiter oben versucht zu erläutern.


Das ist wohl leider richtig. Leider gibt es keine andere Möglichkeit dieser Erkrankung beizukommen. Sie ist leider immer noch ein Stiefkind der Medizin und die wenigsten Ärzte wissen überhaupt darüber bescheid. Es gibt nur die Möglichkeit der manuellen Therapie, die eben in den entsprechenden wenigen Rehakliniken durchgeführt werden kann (oder eben ambulant, was jedoch bei der Schwere der Ausprägung nicht mehr ausreicht).

Zitat:
Welche andere Stelle der DRV hat denn hier eine jährliche Wiederholung der Maßnahme anempfohlen? Die Reha-Klinik womöglich? Hierzu sei gesagt, dass die Kliniken zwar im Auftrag der DRV tätig werden, aber auch daruf bedacht sind, ihre Betten auszulasten. Somit messen die Reha-Sachbearbeiter der DRV solchen Empfehlungen meist nur bedingt Bedeutung bei und stützen sich bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit zur vorzeitigen Wiederholung einer Reha-Maßnahme auf den eigenen ärztlichen Dienst.


wie gesagt, die Empfehlung kommt vom MDK. Die Versicherte hat ein wenig Angst, dass die Ärzte der DRV mit dem Krankheitsbild überfordert sind, man sieht eine Elephantiasis im med. Alltag nur äußerst selten weiil es in den meisten Fällen gar nicht erst dazu kommt.

Zitat:
Dann empfiehlt sich allerdings eine telefonische und/oder schriftliche Sachstandsanfrage bei der DRV mit der Bitte um Bekanntgabe, wann voraussichtlich über den Widerspruch entschieden wird. Eine Bestätigung über den Eingang des Widerspruches hat die Versicherte aber erhalten?


Rückfrage stellt die Versicherte regelmäßig ca. einmal die Woche und wird ständig wieder vertröstet, die Akte sei in Bearbeitung, es dauere noch an etc. Daher die Frage ob es eine übergeordnete Beschwerdestelle gibt! Übrigens ist jetzt mit der Einladung zum Gutachter ja immerhin mal etwas Bewegung in die Sache gekommen, vermutlich dauert es nach Erstellung des Gutachtens wieder Monate bis entschieden wird. Mal schauen ob die Versicherte das noch erlebt, da der Gesundheitszustand momentan sehr schlecht ist.

Zitat:
Ich will hier nicht altklug erscheinen, aber m. E. sollte die Versicherte darüber nachdenken, die Zeit bis zur Entscheidung der DRV sinnvoll zu nutzen und vielleicht ihre Krankenkasse um Unterstützung bitten. Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten Hilfen, die über die bloßen medizinischen Leistungen hinausgehen. Vielleicht kann ja die KK der Versicherten eine Ernährungsberatung vermitteln oder einen Gesundheitskurs, damit sie ein bißchen Bewegung bekommt und sozusagen das Adipositas-Problem schon mal angegangen werden kann, bis die DRV den Widerspruch bearbeitet hat.

Denn merke: Erkennbare Eigeninitiative beeinflußt die Entscheidungen sozialmedizinischer Gutachter in vielen Fällen positiv!


Aufgrund des sehr schlechten Gesamtzustandes der Versicherten ist leider keinerlei Bewegungsprogramm möglich (wie auch, mit 1m Unterschenkelumfang und zentnerschweren Beinen), die Krankenkasse wurde zudem bereits um Unterstützung bezgl. Kampf gegen die DRV gebeten, leider erfolglos. Bezüglich Adipositas wird bei der KK allerdings Ende des Jahres noch ein gesondereter Antrag auf eine Adipositas-OP eingehen da die Versicherte hier bereits seit Jahren gegenan kämpft.
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