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Weiterverkauf verboten?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 21:56    Titel: Weiterverkauf verboten? Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen. Wir hatten paar Fälle, dass Bücher aus Indien nach Deutschland gekauft wurden. Also deutsche Verbraucher von einem oder mehreren indischen Händlern. Die Bücher sind angekommen und auf einem (oder auf jedem) von ihnen steht auf Englisch, dass sie nicht außerhalb von Indien verkauft werden dürfen Mit den Augen rollen. Der Verkäufer hat jedoch ins Buch ein Blatt reingesteckt, in welchem erklärt wird, dass so eine territoriale Begrenzung ungültig sei. Der Verkäufer bestätigt das sogar auf Anfrage und schickt Informationen und/oder indische Rechtsquellen, aus welchen diese Ungültigkeit hervorgeht. Nun hat einer der Käufer sein Buch benutzt und will es in Deutschland weiterverkaufen. Darf er das theoretisch?
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Nicht wenn der Rechteinhaber das uch nicht so in Dt. in Verkehr gebracht hat. Sonst hat nur er das Recht zu entscheiden, welches Buch wo in Verkehr gebracht wird..
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Praktisch hat der Verbraucher natürlich niemanden gefragt und das Buch weiterverkauft. Ohne Internetauktionen o.ä., versteht sich.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 10.11.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Nein. Nicht wenn der Rechteinhaber das uch nicht so in Dt. in Verkehr gebracht hat. Sonst hat nur er das Recht zu entscheiden, welches Buch wo in Verkehr gebracht wird..
Äääh - sagt wer? Geschockt
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

§17 UrhG
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
§17 UrhG
Danke. Und wo finde ich Regelungen zu indischer Ware?
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urheberrecht spricht an keiner Stelle, daß die Urheberrechte nur für Werke aus Deutschland gelten. Es sagt nur aus, daß ein Werk in Deutschland nur mit Zustimmung des Rechteinhabers in Verkehr gebracht werden. Dabei ist es mMn. völlig egal, ob der Rechteinhaber eigentlich aus Indien kommt, innerhalb Deutschlands genießt er auch den Schutz des Deutschen Urheberrechts.
Drehen wir den Spieß mal um, wäre es nicht so, dann wäre das illegale Verbreiten von Ausländischen Filmen und Software nichts anderes als viel Lärm um nichts.
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