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welche gesellschaftsform

 
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stefancp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 21:41    Titel: welche gesellschaftsform Antworten mit Zitat

hallo leute,

angenommen a & b wollen zusammen schlüsselfertige häuser verkaufen. sie planen vorerst, dies als gbr zu tun. steht dem rechtlich etwas entgegen? ich hatte in diesem forum an anderer stelle gelesen, dass bauunternehmen grundsätzlich als ohg gehandelt werden. eine baufirma wäre es insofern aber nicht, da die bauleistungen untervergeben würden.

gruß, stefan
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dem steht rechtlich prinzipiell nichts entgegen.

Die GbR wird jedoch automatisch zur OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe liegt nur dann nicht vor, wenn nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist.

Beim Verkauf schlüsselfertiger Häuser dürfte meiner Meinung nach ein Handelsgewerbe meist vorliegen.

Wobei die Rechtsfolgen bei GbR und OHG die gleichen sind, ein Problem könnte es nur mit dem Handelsregister geben.
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stefancp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

hallo rembrandt,

danke für die antwort. es ist das, was ich schon irgendwie befürchtete, aber ist ja im grunde genommen auch nicht dramatisch. dann werden wohl a&b eine ohg gründen und diese ins handelsregister eintragen lassen.

viele grüße, stefan
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