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Paddy82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2008 Beiträge: 785 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 13.11.08, 10:30 Titel: Lügen als Beklagter im Zivilprozess |
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Hallo zusammen,
ein Angeklagter in einem Strafprozess darf ja seine Aussage verweigern und auch lügen.
Gilt dies auch für einen Beklagten in einem Zivilprozess?
Als Beispiel:
Nach einem Verkehrsunfall klagt Partei A (Fahrer des einen beteiligten Autos, bzw. seine Versicherung) um Übernahme der Reparaturkosten durch Partei B (Fahrer des anderen Autos).
Wie verhält es sich mit Aussage- und Wahrheitspflichten?
Kläger A und Beklagter B gelten nicht als Zeugen und sind deshalb weder zur Aussage, noch zur Wahrheit verpflichtet, oder? _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 13.11.08, 10:33 Titel: Re: Lügen als Beklagter im Zivilprozess |
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Paddy82 hat folgendes geschrieben:: | ein Angeklagter in einem Strafprozess darf ja seine Aussage verweigern und auch lügen.
Gilt dies auch für einen Beklagten in einem Zivilprozess? |
Nein.
§ 138 Abs. 1 ZPO: Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
--> www.gesetze-im-internet.de/zpo/__138.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 13.11.08, 10:35 Titel: Re: Lügen als Beklagter im Zivilprozess |
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Paddy82 hat folgendes geschrieben:: | Kläger A und Beklagter B gelten nicht als Zeugen und sind deshalb weder zur Aussage, noch zur Wahrheit verpflichtet, oder?
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Doch, § 138 ZPO |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 13.11.08, 10:35 Titel: |
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Hallo,
vgl. :
§ 138 ZPO hat folgendes geschrieben:: | § 138 Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
(2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.
(3) Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen, wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der Partei hervorgeht.
(4) Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind. |
_________________ Gruß
Peter H. |
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Paddy82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2008 Beiträge: 785 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 13.11.08, 10:39 Titel: |
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Alles klar, danke für die schnellen Antworten  _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 13.11.08, 10:54 Titel: Re: Lügen als Beklagter im Zivilprozess |
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cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Paddy82 hat folgendes geschrieben:: | Kläger A und Beklagter B gelten nicht als Zeugen und sind deshalb weder zur Aussage, noch zur Wahrheit verpflichtet, oder?
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Doch, § 138 ZPO |
Und: §§ 263, 22 StGB! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 13.11.08, 11:05 Titel: Re: Lügen als Beklagter im Zivilprozess |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Paddy82 hat folgendes geschrieben:: | Kläger A und Beklagter B gelten nicht als Zeugen und sind deshalb weder zur Aussage, noch zur Wahrheit verpflichtet, oder?
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Doch, § 138 ZPO |
Und: §§ 263, 22 StGB! |
Hehe! Jetzt könnte man wieder die alte Frage auftun, ob § 263 StGB (sowie alle Regelungen des Strafgesetzbuches) überhaupt eine Verbotsnorm ist oder nicht vielmehr dem grundsätzlich zivil- (oder ggf. öffentlich-)rechtlich Ver-, bzw. Gebot lediglich durch Sanktion faktisch Nachdruck verleihen soll.
Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein andermal....
Gruß
Dea |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.11.08, 00:18 Titel: |
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cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Hehe! Jetzt könnte man wieder die alte Frage auftun, ob § 263 StGB (sowie alle Regelungen des Strafgesetzbuches) überhaupt eine Verbotsnorm ist oder nicht vielmehr dem grundsätzlich zivil- (oder ggf. öffentlich-)rechtlich Ver-, bzw. Gebot lediglich durch Sanktion faktisch Nachdruck verleihen soll. |
Gleich wird es Zeit für mein monatliches Richter-Bashing...
Und da hilft es Ihnen kein Stück, daß Sie mal Kollege waren...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 14.11.08, 00:54 Titel: |
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Ich glaube, das wurde hier schon mal diskutiert . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 14.11.08, 09:14 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Hehe! Jetzt könnte man wieder die alte Frage auftun, ob § 263 StGB (sowie alle Regelungen des Strafgesetzbuches) überhaupt eine Verbotsnorm ist oder nicht vielmehr dem grundsätzlich zivil- (oder ggf. öffentlich-)rechtlich Ver-, bzw. Gebot lediglich durch Sanktion faktisch Nachdruck verleihen soll. |
Gleich wird es Zeit für mein monatliches Richter-Bashing...
Und da hilft es Ihnen kein Stück, daß Sie mal Kollege waren...
Beste Grüße
Metzing |
Hiiiiiilffeee! Ich hab das doch nicht selbst erfunden
Hab ich denn gar keinen Ex-Anwaltsbonus mehr?
Gruß
Dea |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 14.11.08, 10:46 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Hehe! Jetzt könnte man wieder die alte Frage auftun, ob § 263 StGB (sowie alle Regelungen des Strafgesetzbuches) überhaupt eine Verbotsnorm ist oder nicht vielmehr dem grundsätzlich zivil- (oder ggf. öffentlich-)rechtlich Ver-, bzw. Gebot lediglich durch Sanktion faktisch Nachdruck verleihen soll. |
Gleich wird es Zeit für mein monatliches Richter-Bashing...
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der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der cmd.dea! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 14.11.08, 10:52 Titel: |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 14.11.08, 11:46 Titel: |
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Woher haben Sie den Spruch eigentlich, Vormundschaftsrichter?  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 14.11.08, 11:56 Titel: |
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Schlag mich!  _________________ Karma statt Punkte! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 14.11.08, 16:04 Titel: |
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Gracias!  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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