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Maklercourtage trotzdem fällig?

 
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FMK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 17:10    Titel: Maklercourtage trotzdem fällig? Antworten mit Zitat

Hallo!

Meine Frau und ich wollen uns ein Häuschen kaufen dazu haben wir im Internet gestöbert und dort auch etwas passendes bei einem Makler auf der Hompage gefunden,
ich habe mich darauf hin mit den Makler in kontakt gesetzt und einen besichtigungstermin vereinbart der auch zustande gekommen ist.
Nach dem Besichtigunstermin sollten wir uns alles nochmal überlegen und dann beim Makler melden bzw wollte er sich bei uns melden.
Nach ca einer Woche rief er auch an worauf wir aber angaben das wir noch einen besichtigungstermin hätten und uns nochmal melden würden.
Als für uns aber feststand das wir das Haus kaufen wollen war der Makler telefonisch nicht zu erreichen (mehrfach zu verschiedenen Zeiten angerufen) bzw unternahm er auch nur halbherzige Versuche uns ans Telefon zu bekommen (1mal die Woche um 9 Uhr morgens).
Nach ca 4 wochen war uns das dann alles zu dubios (wer was wirklich verkaufen möchte ist erreichbar oder gibts sich sicher mehr mühe uns zu erreichen) und wir wollten das Haus nicht mehr.

Nun 3 wochen später fahre ich an dem Haus vorbei und sehe ein Schild im Fenster das es von Privat zu verkaufen wäre worauf ich mich bei der Verkäuferin gemeldet habe und nochmal ein Besichtigungstermin gemacht wurde.Als für uns feststand das wir das Haus kaufen wollen meldet sich jetzt auch der Makler mal wieder zu Wort mit der bitte er möchte falls der Kauf zustande kommt seine Maklercourtage haben.

Die Verkäuferin ist allerdings nur bis zum 31.10.08 mit dem Makler einen Vertrag ein gegangen und ich habe das Schild am 07.11.08 im Fenster gesehen.
Hat der Makler wirklich anspruch auf die courtage obwohl er eigentlich dafür verantwortlich ist das während der Vertragszeit mit der verkäuferin kein Kaufvertrag zustanden gekommen ist?

Ich weis das das zeitlich danach aussieht als wollten wir den Makler umgehen um ihn um seinen Lohn zu bringen aber das ist sicher nicht derFall da es auch keine absprachen während der Vertragszeit zwischen ihr und den Makler gegeben hat.

Hat der Makler recht und ich muß die Courtage bezahlen?
Wie ist die Rechtslage?

Schonmal vielen dank sagt FMK! Smilie
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sibbentrup
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 21
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, ich bin kein Jurist, aber zum besseren Verständnis wäre es hilfreich, den Maklervertrag durchzulesen und evtl. kritische Punkte mit in den Beitrag einzufügen.
Das hilft zur besseren Beurteilung der Rechtssituation.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 21:44    Titel: Re: Maklercourtage trotzdem fällig? Antworten mit Zitat

FMK hat folgendes geschrieben::
....... haben wir im Internet gestöbert und dort auch etwas passendes bei einem Makler auf der Hompage gefunden, ich habe mich darauf hin mit den Makler in kontakt gesetzt und einen besichtigungstermin vereinbart der auch zustande gekommen ist. .........blablabla .........


Damit ist zweifelsfrei der sog. "Nachweis" erbracht. Der Nachweis ist die rechtliche Grundlage für die Forderung einer Maklerprovision. Zwischen Interessenten und Makler kam konkludent ein Maklervertrag zustande.
Mehr braucht ein Makler nicht tun. Er braucht nicht mehr ans Telefon gehen, nicht mehr besichtigen, er braucht keine Fragen beantworten - nichts. Er kann in Ruhe abwarten, ob sich Interessent und Eigentümer einig werden und ggf. dem Käufer seine Rechnung schicken.

FMK hat folgendes geschrieben::
....... Nach dem Besichtigunstermin sollten wir uns alles nochmal überlegen und dann beim Makler melden bzw wollte er sich bei uns melden.
Nach ca einer Woche rief er auch an worauf wir aber angaben das wir noch einen besichtigungstermin hätten und uns nochmal melden würden.
Als für uns aber feststand das wir das Haus kaufen wollen war der Makler telefonisch nicht zu erreichen (mehrfach zu verschiedenen Zeiten angerufen) bzw unternahm er auch nur halbherzige Versuche uns ans Telefon zu bekommen (1mal die Woche um 9 Uhr morgens).
Nach ca 4 wochen war uns das dann alles zu dubios (wer was wirklich verkaufen möchte ist erreichbar oder gibts sich sicher mehr mühe uns zu erreichen) und wir wollten das Haus nicht mehr.

Nun 3 wochen später fahre ich an dem Haus vorbei und sehe ein Schild im Fenster das es von Privat zu verkaufen wäre worauf ich mich bei der Verkäuferin gemeldet habe und nochmal ein Besichtigungstermin gemacht wurde.Als für uns feststand das wir das Haus kaufen wollen meldet sich jetzt auch der Makler mal wieder zu Wort mit der bitte er möchte falls der Kauf zustande kommt seine Maklercourtage haben.

Die Verkäuferin ist allerdings nur bis zum 31.10.08 mit dem Makler einen Vertrag ein gegangen und ich habe das Schild am 07.11.08 im Fenster gesehen.
Hat der Makler wirklich anspruch auf die courtage obwohl er eigentlich dafür verantwortlich ist das während der Vertragszeit mit der verkäuferin kein Kaufvertrag zustanden gekommen ist?......


Spielt alles keine Rolle - und zwar wirklich gar keine.

FMK hat folgendes geschrieben::
......... Hat der Makler recht und ich muß die Courtage bezahlen?

Ja klar. Da führt kein Weg dran vorbei.

MfG
Lucky
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FMK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Erstmal danke für die klare und eindeutige Antwort.
Trotzdem sei mir noch eine frage bitte gestattet.
Und zwar zu folgendem:
Er braucht nicht mehr ans Telefon gehen, nicht mehr besichtigen, er braucht keine Fragen beantworten - nichts. Er kann in Ruhe abwarten, ob sich Interessent und Eigentümer einig werden und ggf. dem Käufer seine Rechnung schicken.

Wie soll ich mir bitte mit den Verkäufer einig werden wen ich keinen Kontakt zu ihm aufnehmen darf und der Makler nicht erreichbar ist?

Immerhin ist der Makler Mittelsmann....er ist ansprechpartner für beide Partein und
was noch wichtiger ist Käufer und Verkäufer dürfen nur über ihn Kommunizieren.

Und was ich noch schlimmer finde das ein zusammen finden von Verkäufer und Käufer erst möglich war nachdem ihr Vertrag mit dem Makler abgelaufen war und sie ein Schild
ins Fenster hängen konnte worauf ihre Telefonnummer angegeben war.

Und nimm es mir bitte nicht übel, ich bin dankbar für die Antwort ,aber zeilen aus meinen
post zu zitieren in dem ich versuche den Sachverhalt zu erleudern und blablabla einzufügen finde ich persönlich schon unhöflich da ich ja irgendwie erklären muß worum es geht.

Mit besten grüßen FMK
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

FMK hat folgendes geschrieben::
..... Wie soll ich mir bitte mit den Verkäufer einig werden, wenn ich keinen Kontakt zu ihm aufnehmen darf und der Makler nicht erreichbar ist?

Immerhin ist der Makler Mittelsmann....er ist Ansprechpartner für beide Partein und
was noch wichtiger ist Käufer und Verkäufer dürfen nur über ihn Kommunizieren.

Wer verbietet dem Interessenten, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen? Ein solches Verbot ist nicht wirksam und widerspricht auch jeder Logik.
Das Gegenteil ist der Fall: Zu einem "Nachweis" (das ist die Grundlage einer Provisionsforderung) gehört, daß der Makler dem Interessenten die Objektanschrift und den Namen des Eigentümers nennt. Die Benennung des Eigentümers ist nur dann entbehrlich, wenn der Eigentümer leicht herauszufinden ist, z.B. weil der selbst im angebotenen Objekt wohnt.
Ein sog. "Nachweismakler" lebt doch davon, daß Käufer und Verkäufer untereinander (ohne Makler) kommunizieren.
MfG
Lucky
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

FMK hat folgendes geschrieben::
......Und nimm es mir bitte nicht übel, ich bin dankbar für die Antwort ,aber Zeilen aus meinen post zu zitieren in dem ich versuche den Sachverhalt zu erläutern und blablabla einzufügen finde ich persönlich schon unhöflich da ich ja irgendwie erklären muß worum es geht. ....

Sorry -war nicht böse gemeint, sondern sollte einer klaren Beantwortung der Frage dienen.
Ich bitte um Entschuldigung.
MfG
Lucky
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