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Verfasst am: 14.11.08, 19:49 Titel: Widerrufsrecht nach § 355 BGB?
Hallo!
Angenommen Privatperson A und Mobilfunkanbieter B haben einen (Mobilfunk-)Vertrag geschlossen, dieser läuft schon seit Jahren.
A ändert/ergänzt den Vertrag über das Internet (er zahlt 10,00€ mehr im Monat und bekommt 100 SMS/ Monat frei z.B.)
Dann überlegt es sich A anders. Ist hier der Widerruf nach § 355 BGB möglich?
Falls Widerruf möglich ist:
Ein deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht (nach Abs. 2) erhält A gar nicht, wann würde hier also die Frist beginnen?
Vorab vielen Dank. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
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