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Verfasst am: 15.11.08, 17:27 Titel: Unterschied zwischen Verfahrensgebühr und Geschäftsgebühr?
Ich habe von meinem RA eine Abschlussrechnung erhalten worin eine Gechäftsgebühr und eine Verfahrensgebühr mit jeweils der gleichen Summe angezeigt wurde, ist das Normal in den Anwaltsabrechnungen?
Geschäftsgebühr deckt die Tätigkeit bis zum gerichtlichen Verfahren ab, Verfahrensgebühr deckt die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren mit Außnahme der Terminswahrnehmung ab.
Wenn es sich in beiden Fällen um die selbe Sache handelt, sollte jedoch die Geschäftsgebühr zur Hälfte, max. bis zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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