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Verfasst am: 16.11.08, 13:53 Titel: Fristen zu Erklärung und Mängelbeseitigung
Hallo,
mal angenommen man fordert denjenigen der einen Schaden angerichtet hat schriftlich auf, sich binnen 7 Tage dahingehend zu erklären, ob er gedenkt die Mängelbeseitigung vorzunehmen, z.B. 1.10. bis 8.10.
Muß man nun die 7 Tage bis 8.10. abwarten oder kann man gleichzeitig(!) im Anschreiben auffordern, die Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung bei verstreichen der Zeit z.B. 3 Wochen, d.h. 1.10. bis 22.10., dann den Rechtsweg zu beschreiten oder muß man noch 1 Woche draufrechnen, d.h. bis 29.10.?
Danke! uwe
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.11.08, 20:08 Titel: Re: Fristen zu Erklärung und Mängelbeseitigung
Uwe Hoffmann hat folgendes geschrieben::
oder kann man gleichzeitig(!) im Anschreiben auffordern, die Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung bei verstreichen der Zeit z.B. 3 Wochen, d.h. 1.10. bis 22.10., dann den Rechtsweg zu beschreiten
Ja. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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