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Eigentum?

 
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mac10
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 14:18    Titel: Eigentum? Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

Herr X und Frau Y leben seid ca. 2,5 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen mit ihrem gemeinsamen Kind im Alter von 2,5 Jahren.
Nun folgt die Trennung und der Auszug von Herrn X und somit die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft.
Zum einzug in die Wohnung kaufte Herr X zusammen mit seinem Vater eine Einbauküche.
Frau Y stellt nun Besitzansprüche auf die EBK und möchte Herrn X nichts füp die Küche zahlen.
Darf Frau Y die Küche einfach behalten ohne den Restwert auszuzahlen?
Hat Herr X das Recht nach einer schriftlichen Fristsetzung die Küche mitznunehmen oder an einen aussenstehenden zu veräußern?

Danke
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Vorausgesetzt, dass Herr X und Frau Y nicht miteinander verheiratet sind, Herr X beim Kauf der Einbauküche alleiniger Eigentümer geworden ist und Herr X Frau Y nicht das Miteigentum an der Einbauküche übertragen hat, ist Herr X berechtigt, über die Einbauküche zu verfügen. Frau Y ist verpflichtet, die Einbauküche herauszugeben. Herr X darf seinen Herausgabeanspruch jedoch nicht gewaltsam durchsetzen. Er muss notfalls Frau Y auf Herausgabe verklagen.
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