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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.11.08, 23:04 Titel:
Zitat:
mich ärgern nur die gründe die meine EX angibt,da sie nicht der wahrheit entsprechen.
dagegen wollte ich vorgehen!
Na dann. Es gibt in Berlin ja nicht nur einen Rechtsanwalt. Was wahr ist, soll wahr bleiben.
Zitat:
gibt es denn fristen an die man sich halten muß,wenn man beschwerde gegen eine EV einreichen will?
Widerspruch heißt das . Und die natürliche Grenze des Widerspruchs ist letztlich, wenn das Hauptsacheverfahren von der Gegenseite nicht eingeleitet wird, die Verjährungsfrist. Es ist also theoretisch noch fast ewig Zeit. Trotzdem würde ich es kurzfristig angehen.
Zitat:
mein anwalt konnte mich nicht so recht überzeugen,gegen die EV vorzugehen,entweder aus interessenlosigkeit,oder aus unwissenheit
Bargeld lacht im Haus der Freude. Ein Anwalt läßt sich durch Bargeld unwahrscheinlich motivieren (eigene Erfahrung... ).
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