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Schließung von hessischen Grundschulen nötig?

 
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kinderkarussell
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Kelsterbach

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 20:58    Titel: Schließung von hessischen Grundschulen nötig? Antworten mit Zitat

Am 18.12.2004 fand in unserer Grundschule (Hessen, Kelsterbach) eine Konferenz statt zu der von Seiten der Elternschaft lediglich der Elternbeiratsvorsitzende und ich als Elternbeirätin formlos telefonisch geladen wurde. Nach dem Motte: könnte für Sie interessant sein....An diesem Tag informierte der Schulträger (Stadt) durch den Bürgermeister und seinen Schulamtsleiter über die Zukunft der Grundschule. Nach dessen Aussagen dürfen lt. Hessische Kultusministerium und dem Staatlichen Schulamt a: Grundschulen nur zweizügig geführt werden und müssen eine Mindestklassengröße von 22 Kindern haben. Dies treffe jedoch in Zukunft und schon jetzt aus diese Grundschule nicht mehr zu. Aus diesem Grund soll die Schule geschlosssen werden und die Schüler in Zukunft auf die anderen beiden Grundschulen verteilt werden. Dies bedeutet für viele Kinder einen Schulweg von fast 4 km. Sowie eine Auffüllung der anderen Klassen auf bis zu 30 Kinder. (Ausländeranteil 60 - 70 %)Da ich auch in der Schulkommission bin, ging mir in den letzten Tagen eine Einladung zu. Hier steht nun die Mitglieder der Gesamtkonferenz hätte einstimmig für die Auslagerung der Kinder gestimmt. Fakt ist: Wie haben nie abgestimmt. Mit diesem "Ergebnis" gingen sie dann bei den anderen Grundschulen hausieren und - hurra - auch hier Einstimmigkeit!
Durch Pressemeldungen fand ich nun heraus dass das Hessische Kultusministerium keine Mindestklassengrößen festgelegt hat sowie einer Einzügigen Grundschule positiv gegenüber steht.
Frage nun: Müssen alle Elternvertreter fristgerecht schriftlich geladen werden?
Hätte abgestimmt werden müssen?
Wie geht man gegen die Falschaussage des Bgm und Schulamtsleiter vor (Mindestschülerzahl, zweizügigkeit...)?
Wie bekomme ich die Vorlage vom Tisch?
Wie verfahre ich gegen die Falschaussage der einstimmigen Zustimmung?
Ist die Planung des Schulträgers nun hinfällig und kann so werder vom Magistrat noch von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden?

Bin dankbar für jede Antwort und leider etwas unter Zeitdruck....
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