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Hallo zusammen,
wer kennt sich aus und kann helfen?
Person A sieht in der Nachbarschaft ein leerstehendes Haus. Durch einen Nachbarn erfährt A, dass das Haus zu vermieten ist und gibt Name vom Eigentümer E. Person A nimmt aus dem Telefonbuch die Nummer von E und ruft an. Dieser sagt das das Haus zu vermieten ist und er am folge Tag einen Makler M beauftragt.
E macht einen Besichtigungstermin mit A aus. Es kommt zur Einigung und zum Mietvertrag.
Der M erledigt für den E das Bürokratische (MV).
Was kann nun der M von A verlangen und was muss E entrichten.
Eine letzte frage kann der E eine beliebig hohe Kaution von A verlangen oder ist diese auch geregelt?
Ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert erklärt?!!
Um schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar (kenne mich da wenig aus)
Wenn A die Dienste des Maklers nicht in Anspruch genommen hat, zum Beispiel bei Makler den Mietvertrag unterschrieben hat, dann braucht er auch den Makler nicht bezahlen. Die Hohe der Kaution kann A vereinbaren was er will. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
........ Die Hohe der Kaution kann A vereinbaren was er will.
Bei Wohnraum ist die Kaution begrenzt auf 3 Monatskaltmieten.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
..... Person A sieht in der Nachbarschaft ein leerstehendes Haus. Durch einen Nachbarn erfährt A, dass das Haus zu vermieten ist und gibt Name vom Eigentümer E. Person A nimmt aus dem Telefonbuch die Nummer von E und ruft an. Dieser sagt das das Haus zu vermieten ist und er am folge Tag einen Makler M beauftragt.
E macht einen Besichtigungstermin mit A aus. Es kommt zur Einigung und zum Mietvertrag. Der M erledigt für den E das Bürokratische (MV).
Offensichtlich hat der Vermieter den Makler beauftragt. Der Mieter konnte also davon ausgehen, daß der Makler von seinen Auftraggeber (dem Vermieter) bezahlt wird.
Es kommt hier wesentlich darauf an, ob der Makler ein Provisionsverlangen geäußert bzw. kund getan hat - und ggf. zu welchem Zeitpunkt. Konkret: Hat der Makler gesagt, daß er bei Abschluß eines Mietvertrages eine Provision in Höhe von xx verlangt?
Falls nicht darüber gesprochen wurde: Hat der Makler dieses Provisionsverlangen in irgendeiner Form schriftlich mitgeteilt? (z.B. auf einem Expose?) Dann macht es einen Unterschied, ob er dies erst bei bzw. während der Besichtigung übergeben, oder aber schon vorab zugeschickt hat. Es geht um Folgendes:
Wenn A - im Wissen um die Provisionsforderung des Maklers - dessen Dienste in Anspruch genommen hat, dann muss er ihn auch bezahlen. Aber nur dann.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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