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Eigentumswohnung Haus Kostenverteilung

 
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Tilo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 20:58    Titel: Eigentumswohnung Haus Kostenverteilung Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen. Folgende Situation.

Ein Haus + Grundstück bestehend aus 3 Wohnungen.

Wohnung 1 + 2 + alleiniges Sondernutzungsrecht des kompletten Grundstückes bzw. Freifläche Gesamtanteil 64,59 % Wohnung 3 Eigentumswohnung mit separatem Zugang separater Heizungsanlage aber ohne Nutzungsrecht am Grundstück sondern nur mit dem Sondernutzungsrecht eines Parkplatzes!

Jetzt zur Frage:

Die Mülltonen stehen auf der Freifläche für welches nur der Besitzer der Wohneinheit 1+2 das Nutzungsrecht besitzt. Die ankommende Gasleitung inkl. Zähler (natürlich getrennt nach Wohnungen), Wasserzähler, Abflussrohre + die Stromzähler befinden sich im Keller der ebenfalls nur zum Besitzer der Wohneinheiten 1 + 2 zählt. Dieser bekommt auch alle Rechnungen im Bezug auf Müllabfuhr und Wasser!

Darf der Eigentümer der Wohneinheiten 1 + 2 (welcher ja auch mit 65 % die absolute Mehrheit besitzt) eine pauschale für die Nutzung der Stellfläche für Mülltonnen, die Zähler, die Abflussrohre und für den Aufwand der Aufschlüsselung der einzelnen Rechnungen dem Besitzer der Wohnung 3 in Rechnung stellen? Wenn ja was für gesetzliche Grundlagen, Texte etc gibt es hier?

Danke im vorraus für die Hilfe.
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht den in der Teilungserklärung?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 19:21    Titel: Re: Eigentumswohnung Haus Kostenverteilung Antworten mit Zitat

Tilo hat folgendes geschrieben::
.... Wohnung 1 + 2 + alleiniges Sondernutzungsrecht des kompletten Grundstückes bzw. Freifläche Gesamtanteil 64,59 % Wohnung 3 Eigentumswohnung mit separatem Zugang separater Heizungsanlage aber ohne Nutzungsrecht am Grundstück sondern nur mit dem Sondernutzungsrecht eines Parkplatzes!

Jetzt zur Frage:

Die Mülltonen stehen auf der Freifläche für welches nur der Besitzer der Wohneinheit 1+2 das Nutzungsrecht besitzt. Die ankommende Gasleitung inkl. Zähler (natürlich getrennt nach Wohnungen), Wasserzähler, Abflussrohre + die Stromzähler befinden sich im Keller der ebenfalls nur zum Besitzer der Wohneinheiten 1 + 2 zählt. Dieser bekommt auch alle Rechnungen im Bezug auf Müllabfuhr und Wasser!

Darf der Eigentümer der Wohneinheiten 1 + 2 (welcher ja auch mit 65 % die absolute Mehrheit besitzt) eine pauschale für die Nutzung der Stellfläche für Mülltonnen, die Zähler, die Abflussrohre und für den Aufwand der Aufschlüsselung der einzelnen Rechnungen dem Besitzer der Wohnung 3 in Rechnung stellen? Wenn ja was für gesetzliche Grundlagen, Texte etc gibt es hier?


Stromzähler, Wasser- und Gaszähler müssen frei zugänglich sein - und zwar über Gemeinschaftseigentum erreichbar, d.h. ohne über Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht gehen zu müssen. Für den Zugang und den Platz für Mülltonnen gilt dasselbe. Abflussrohre sind eh zwingend Gemeinschaftseigentum. Da kann gar nichts in Rechnung gestellt werden. Wieso kommt die Rechnung für Müllgebühren nur zum Eigentümer 1+2? Das verstehe ich nicht, aber ich habe einen Verdacht:
Liegt hier vielleicht gar keine WEG-teilung vor, sondern eine Realteilung? Handelt es sich um ein Haus und einen Anbau? Hat jeder sein eigenes Flurstück? Ich empfehle, im Grundbuch nachzuschauen. Die dortigen Mitarbeiter geben auch Auskunft zu o.g. Fragen.
MfG
Lucky
_________________
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