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Verfasst am: 19.11.08, 01:20 Titel: Wer bleibt Eigentümer?
Ich schreibe hier mal ein Märchen.
Es war einmal ein Markler, der ein Grundstück von der Gemeinde kauft; teilt es in x Teile auf und will es bebauen.
3 dieser Teile verkauft er sofort. Nach einiger Zeit verkauft er, bis auf 3 Teile, die Restlichen.
Alle Teile werden, bis auf die 3 unverkauften Teile, bebaut und bezogen.
Die Eigentümer lernen sich besser kennen und tauschen sich untereinander folgendes aus:
Die ersten 3 Eigentümer kaufen ihr Eigentum zu ,sagen wir mal, 15o ooo €.
Die anderen Eigentümer zu, sagen wir mal, 17o ooo € mit gleichzeitigem Geschenk der 3 unverkauften Teile.
Die Geschenkannahme war Voraussetzung für den Kauf des Teilgrundstücks mit Haus. Diese sind nun alle Eigentümer der 3 Teile.
Es stellte sich heraus, daß der Markler für die 3 unbebauten Teile keine Baugenehmung erhielt, weil unter der Erdoberfläche sich ein Bunker aus dem 2.Weltkrieg befindet.
Nun fühlen sich die Beschenkten gegenüber den 3 Ersteigentümer benachteiligt und verlangen vom Markler
a.) Rücknahme des Geschenks und
b.) 2o ooo € zurück.
Wie soll ich mein Märchen zu Ende schreiben?
für die Beschenkten? Oder
Verfasst am: 19.11.08, 07:53 Titel: Re: Wer bleibt Eigentümer?
emi 10 hat folgendes geschrieben::
Wie soll ich mein Märchen zu Ende schreiben?
für die Beschenkten? Oder
Den zutreffenden Text kenne ich selbstverständlich nicht. Er ergibt sich für jeden Eigentümer einzeln und eventuell mit unterschiedlichen Ergebnissen unmittelbar aus dem Kaufvertrag. Hat der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Grundstücke zugesichert, wäre das Fehlen der zugesicherten Eigenschaften ein Mangel, der zu einer Minderung des Kaufpreises berechtigen würde. Gibt es keine Zusicherung, gibt es auch keinen Mangel und alles ist in bester Ordnung. Dass die Käufer nicht nach dem Grund für die Zugabe gefragt hatten, wird man als persönliche Dummheit bwerten müssen.
Verfasst am: 19.11.08, 10:49 Titel: Re: Wer bleibt Eigentümer?
RM hat folgendes geschrieben::
..... Hat der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Grundstücke zugesichert, wäre das Fehlen der zugesicherten Eigenschaften ein Mangel, der zu einer Minderung des Kaufpreises berechtigen würde. Gibt es keine Zusicherung, gibt es auch keinen Mangel und alles ist in bester Ordnung. Dass die Käufer nicht nach dem Grund für die Zugabe gefragt hatten, wird man als persönliche Dummheit bewerten müssen.
Könnte man nicht wegen "arglistiger Täuschung".....? Diese kann in keinem Kaufvertrag ausgeschlossen werden.
Oder eine andere Idee: Der Beschenkte schenkt das "Geschenk" gleich weiter an den Staat, indem er beim Grundbuchamt den Verzicht auf den Grundbesitz erklärt -
gemäß § 928 BGB. Guckst Du hier: http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/928/
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Verfasst am: 19.11.08, 11:14 Titel: Re: Wer bleibt Eigentümer?
Lucky hat folgendes geschrieben::
Könnte man nicht wegen "arglistiger Täuschung".....? Diese kann in keinem Kaufvertrag ausgeschlossen werden.
Wenn keine bestimmten Eigenschaften zugesichert sind mag die "Täuschung" auf Käuferseite darin bestehen, dass erhoffte Eigenschaften nicht vorhanden sind. Das ist aber allenfalls das Problem des Käufers.
Worin soll man aber die Arglist des Verkäufers sehen, der nur ein Grundstück ohne die Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften mitverkauft hat?
Frage A: Wie sieht es aus, wenn der Staat dieses " Geschenk " ausschlägt?
Frage B: Wem ständen dann die 2o ooo € pro Haus zu?
Die "arglistiger Täuschung" sehe ich auch so, weil von einem Bunker nie die Rede war.
Dieser beinhaltet nach meiner Meinung einen "schweren Mangel", da diese 3 Teile
a - eine Haftung in sich bergen
b - eine Unterhaltspflicht besteht (?)
@RM
Zitat:
Dass die Käufer nicht nach dem Grund für die Zugabe gefragt hatten, wird man als persönliche Dummheit bewerten müssen.
Meine volle Zustimmung; aber auch Unerfahrenheit gegenüber "böse Buben".
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