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Hallo, hab mal ne Frage zu einem Zivilprozess und würde mich freuen, wenn Jemand hier weiterhelfen könnte:
Handelt es sich hierbei um eine richterliche Anordnung oder Verfügung?
Es ergeht folgender Beschluss: “....beschließt das Amtsgericht zur Behauptung ..... sollten die Parteien persönlich angehört werden. Dem Beklagten wird aufgegeben, die .................... im Termin vorzulegen.
Welche Konsequenzen könnten sich für den Beklagten ergeben, wenn er die Unterlagen nicht vorlegt, weil diese nicht mehr in seinem Besitz sind, obwohl diese ohne Weiteres durch ihn zu beschaffen wären? Herzlichen Dank im voraus, Carlo2
Hallo, hab mal ne Frage zu einem Zivilprozess und würde mich freuen, wenn Jemand hier weiterhelfen könnte:
Handelt es sich hierbei um eine richterliche Anordnung oder Verfügung?
Es ergeht folgender Beschluss: “....beschließt das Amtsgericht zur Behauptung ..... sollten die Parteien persönlich angehört werden. Dem Beklagten wird aufgegeben, die .................... im Termin vorzulegen.
Welche Konsequenzen könnten sich für den Beklagten ergeben, wenn er die Unterlagen nicht vorlegt, weil diese nicht mehr in seinem Besitz sind, obwohl diese ohne Weiteres durch ihn zu beschaffen wären? Herzlichen Dank im voraus, Carlo2
1. Es handelt sich um eine Anordnung durch Beschluss.
2. Wenn der Bekl. die Unterlagen nicht vorlegt, so kann der entsprechende Tatsachenvortrag des Klägers als bewiesen angesehen werden. Das, was sich laut Kläger aus den Urkunden ergeben soll, gilt also als richtig, wenn der Beklagte die Unterlagen nicht vorlegt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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