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Richterlicher Beschluss, Anordnung?

 
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Carlo2
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:12    Titel: Richterlicher Beschluss, Anordnung? Antworten mit Zitat

Hallo, hab mal ne Frage zu einem Zivilprozess und würde mich freuen, wenn Jemand hier weiterhelfen könnte:
Handelt es sich hierbei um eine richterliche Anordnung oder Verfügung?
Es ergeht folgender Beschluss: “....beschließt das Amtsgericht zur Behauptung ..... sollten die Parteien persönlich angehört werden. Dem Beklagten wird aufgegeben, die .................... im Termin vorzulegen.
Welche Konsequenzen könnten sich für den Beklagten ergeben, wenn er die Unterlagen nicht vorlegt, weil diese nicht mehr in seinem Besitz sind, obwohl diese ohne Weiteres durch ihn zu beschaffen wären? Herzlichen Dank im voraus, Carlo2
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:08    Titel: Re: Richterlicher Beschluss, Anordnung? Antworten mit Zitat

Carlo2 hat folgendes geschrieben::
Hallo, hab mal ne Frage zu einem Zivilprozess und würde mich freuen, wenn Jemand hier weiterhelfen könnte:
Handelt es sich hierbei um eine richterliche Anordnung oder Verfügung?
Es ergeht folgender Beschluss: “....beschließt das Amtsgericht zur Behauptung ..... sollten die Parteien persönlich angehört werden. Dem Beklagten wird aufgegeben, die .................... im Termin vorzulegen.
Welche Konsequenzen könnten sich für den Beklagten ergeben, wenn er die Unterlagen nicht vorlegt, weil diese nicht mehr in seinem Besitz sind, obwohl diese ohne Weiteres durch ihn zu beschaffen wären? Herzlichen Dank im voraus, Carlo2

1. Es handelt sich um eine Anordnung durch Beschluss.
2. Wenn der Bekl. die Unterlagen nicht vorlegt, so kann der entsprechende Tatsachenvortrag des Klägers als bewiesen angesehen werden. Das, was sich laut Kläger aus den Urkunden ergeben soll, gilt also als richtig, wenn der Beklagte die Unterlagen nicht vorlegt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wird er diesbezüglich wohl beweisfällig bleiben und u.U. den Prozeß verlieren.

Ordnungsmaßnahmen hat der Beklagte nicht zu befürchten, wenn das die Frage war.

Edit: VR war schneller Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Carlo2
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten. Gruß Carlo2
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