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Verfasst am: 19.11.08, 21:38 Titel: Handel mit Konzertkarten
Hallo zusammen,
ich bin neu hier
Also jetzt zum Thema:
Ich habe vor mir ein bisschen was dazu zu verdienen, indem ich mit Konzertkarten handle. Das ganze soll so ablaufen, dass ich die Tickets zum normalen Preis beim jeweiligen Künstler einkaufe und dann, nachdem das Konzert ausverkauft ist, bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkaufe.
Die Gewinnspanne dürfte irgendwo zwischen 30 und 70% des Einkaufspreises liegen.
Das ganze soll im Bereich bis höchstens 400 Euro Ticketwert stattfinden.
Der Vorteil daran ist, dass, selbst wenn ein Konzert mal nicht ausverkauft sein sollte, ich das Ticket immer noch für 5€ unter Einkaufspreis bei Internetauktionshaus [Name geändert] losbringe.
Habe natürlich vor das nur bei Künslern zu machen, die in der Regel ausverkauft sind (zB. AC/DC, Metallica, Ärzte etc.)
Nun bin ich mir nicht sicher ob das ganze wirklich legal ist. Ich habe nämlich auch schon gehört, dass das eine rechtliche Grauzone sein soll.
Auserdem würde mich interressieren ob ich dafür extra ein Einzelunternehmen eröffnen muss, und damit dann natürlich auch Steuern zahlen muss.
Ein bisschen Ahnung hab ich in dem Bereich bereits (LK Wirtschaft/Recht)
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 20.11.08, 12:56 Titel:
Hallo,
ich halte das Vorhaben für gefährlich.
Man müßte prüfen, ob bzgl. des gewerblichen Weiterverkaufs der Tickets Regelungen bestehen, die diesen Handel verbieten.
Davon würde ich insbesondere bei bekannten Künstlern ausgehen.
Wenn man es rechtlich sauber machen möchte, dann würde ich mit der jeweiligen Künstleragentur bzw. dem Konzertveranstalter Kontakt aufnehmen ob die Möglichkeit besteht eine offizielle Ticketagentur/Vorverkaufsstelle einzurichten.
Ich wage die Prognose, daß dabei auch der Verkauf über Online-Auktionshäuser ein vertragswidriges Verhalten des Händlers darstellen würde und unter entsprechende Vertragsstrafe gestellt ist. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Hi, nochmal ne Frage:
Mal angenommen in den AGB`s eines Kartenverkäufers würde folgendes stehen:
Die (Name der AG) AG ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter oder von (Name der AG) aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
Hieße dass also, dass es in manchen Fällen verboten sein kann, Tickets weiterzuverkaufen und das in dem Fall vor dem Kauf nochmal explizit dort stehen müsste?
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