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Verfasst am: 20.11.08, 13:43 Titel: Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Möbelhaus
Hallo zusammen,
ich hab gerade gesucht aber diesmal nichts gefunden.
Angenommen Frau A unterzeichnet bei einem Möbelhaus einen Kaufvertrag über ~1000€ und zahlt ~300€ an. Teilweise sind die Möbelstücke nicht lieferbar und es wurde außerdem ausgehandelt das Frau A alle Möbel in etwa drei Monaten abholt. Nach drei Arbeitstagen möchte Sie doch vom Kaufvertrag zurücktreten und hält Rücksprache mit dem Mitarbeiter bei dem Sie den Vertrag unterschrieben hat. Der sagt Ihr direkt das Sie 30% als Gebühr bezahlen muss, wollte sich aber darum kümmern und "das beste für Sie tun". Am nächsten Tag wollte er sich wieder melden, aber drei Tage später hat Frau A immer noch keinen Anruf bekommen. Da Frau A kein Geld zu verschenken hat, ärgert Sie sich natürlich über die angekündigte Gebühr von 30%.
Wie ist in einem solchen Fall die Rechtslage?
Wäre es zu empfehlen das Frau A die Gebühr als Warengutschein aushandelt oder könnte Sie das Geld vielleicht komplett zurück bekommen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 20.11.08, 13:52 Titel: Re: Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Möbelhaus
xMellowbagx hat folgendes geschrieben::
Wie ist in einem solchen Fall die Rechtslage?
Verträge sind grundsätzlich zu erfüllen.
xMellowbagx hat folgendes geschrieben::
Wäre es zu empfehlen das Frau A die Gebühr als Warengutschein aushandelt oder könnte Sie das Geld vielleicht komplett zurück bekommen.
Aushandeln kann sie alles mögliche. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 20.11.08, 13:55 Titel: Re: Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Möbelhaus
Redfox hat folgendes geschrieben::
xMellowbagx hat folgendes geschrieben::
Wie ist in einem solchen Fall die Rechtslage?
Verträge sind grundsätzlich zu erfüllen.
Aber es gibt ja ein Widerrufsrecht, von wegen 14 Tage. Sie hat ja auch noch keine Leistungen bekommen und deswegen wäre es doch kein Problem den Vertrag zu lösen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 20.11.08, 13:59 Titel: Re: Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Möbelhaus
xMellowbagx hat folgendes geschrieben::
Aber es gibt ja ein Widerrufsrecht, von wegen 14 Tage.
Wurde das vertraglich vereinbart?
Oder handelt es sich um ein Haustürgeschäft (§ 312 BGB) oder einen Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB)?
Ich lese nur
Zitat:
Frau A unterzeichnet bei einem Möbelhaus einen Kaufvertrag
Zum gesetzlichen Widerrufsrecht siehe z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Also Frau A war im Kaufhaus und hat sich die Waren angesehen. Denke damit scheidet das Widerrufsrecht aus.
Zu dem Vertraglich vereinbart kann ich gerade nur sagen, das es so umschrieben ist, das Frau A der Meinung war sie könnte die Waren zurück geben, allerdings ist es wohl nicht so. Ich muss den imaginären Vertrag gleich mal abholen.
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