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Verfasst am: 21.09.08, 19:05 Titel: Verwaltergebühren WEG
servus ich frag jetzt erstmal eucht weil ich steh gerade auf dem schlauch ansonsten muss ich die hausverwaltung mal anrufen und nachfragen.
also es geht um eine wohnanlage mit 307 parteien. die gesamte verwaltergebühr beträgt 62565,48 € pro jahr.
normalerweise wird das jetzt doch entweder über stückzahl oder wohnanteile umgelegt. (wobei stückzahl gängiger ist. mir sind nur wirtschaftspläne mit stückzahlumlage bekannt.)
stückzahl: 62565,48 / 307 = 203,80 € (wäre dann für alle einheiten gleich)
wohnanteil: (ich besitze 56,63 von 10.000stel) 62565,48 / 10000 x 56,63 = 354,31€ (wäre der anteil für meine wohnung)
tatsächlich zahle ich aber 267,98 €.
ich komm beim besten willen nicht auf diesen betrag. gibt es da mischformen? und bevor die frage kommt, im wirtschaftsplan ist das nicht ersichtlich wie hier umgelegt wird. normalerweise stehen da entweder 10.000,00stel oder die 307 aber ausgerechnet bei dem posten verwaltungsgebühr steht einfach nur eine 0,00 und dann die besagten 267,98€. vielleicht kennt sich ja jemand aus.
ich vermute auch, daß ein TG-Stellplatz hinzukommt und vor allem plus MwSt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
ich vermute auch, daß ein TG-Stellplatz hinzukommt und vor allem plus MwSt.
MfG
Lucky
Was soll die ganze Spekulation? Der Verteilungsschlüssel dürfte in der Abrechnung angegeben sein. Die Verwaltervergütung ergibt sich aus dem Verwaltervertrag.
...Die Verwaltervergütung ergibt sich aus dem Verwaltervertrag.
Wieso der Verwalter nimmt sich doch jedes Jahr mehr aus der Kasse.
wenn im vertrag zB die infaltionsrate oder ein index zu berücksichtigen ist, ist das auch völlig korrekt. _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
werdet mal nich off-topic ^^ das die gesamtkosten von der verwaltung jedes jahr steigen interessiert mich an der stelle herzlich wenig. mir geht es darum, dass mir mein individueller beitrag zu hoch erscheint. (siehe obige zahlenangaben)
ich habe heute meinen bekannten von der deutschen annington gefragt und der wurde aus den zahlen auch nicht schlau.
Zitat:
Was soll die ganze Spekulation? Der Verteilungsschlüssel dürfte in der Abrechnung angegeben sein.
ja das sollte er. ist er aber nicht! alle anderen verteilungsschlüssel sind angegeben, bis auf diesen.
Zitat:
ich vermute auch, daß ein TG-Stellplatz hinzukommt und vor allem plus MwSt.
das könnte eventuell ein tipp sein. ich habe einen stellplatz (keine tiefgarage). allerdings hat fast jede wohnung einen stellplatz, dementsprechend müsste ja jede wohnung mehr zahlen, so dass dann die gesamtkosten nicht mehr stimmen würden. eigentlich dachte ich, der stellplatz gehört einfach zur wohnung dazu, so wie ein kellerabteil... das die das extra berechnen? ich kenn nur fälle in denen die stellplätze eine eigene WEG sind. naja ich probiers nochmal da jemanden zu erreichen.
........ ich habe einen stellplatz (keine tiefgarage). allerdings hat fast jede wohnung einen stellplatz, dementsprechend müsste ja jede wohnung mehr zahlen, so dass dann die gesamtkosten nicht mehr stimmen würden. eigentlich dachte ich, der stellplatz gehört einfach zur wohnung dazu, so wie ein kellerabteil... das die das extra berechnen? ich kenn nur fälle in denen die stellplätze eine eigene WEG sind.....
Stellplätze können keine eigene WEG sein, weil Stellplätze kein SE (Sondereigentum) sind, sondern lediglich SNR (Sondernutzungsrechte).
Sondereigentumseinheiten in einem sep. Gebäude oder Gebäudeteil können eine eigene Wirtschaftseinheit darstellen, aber das ist hier nicht wichtig.
SNR haben keine MEA (Miteigentumsanteile) und können deshalb keine eigene Wirtschaftseinheit darstellen. SNR kosten nichts (keine laufenden Kosten) weil sie keine MEA haben.
Der Verwalter muß (!) über die Verteilung der Verwaltergebühr Auskunft geben.
Im Übrigen kenne ich keinen Verwalter, der im Verwaltervertrag einen Gesamtbetrag wie z.B. 62.500,- € nennt. Meiner Erfahrung nach wird die Verwaltergebühr mit z.B. 20,- € + MwSt oder 14,50 € zzgl. MwSt beziffert. Oder auch 17,- € je Wohnung und 5,- € je TG und 50,- € je Gewerbeeinheit.
Das könnte übrigens die Lösung sein. Wenn Gewerbeeinheiten dabei sind, so haben diese i.d.R. eine deutlich höhere Verwaltergebühr.
MfG
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