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man nehme an:
familie X wohnt in niedersachsen direkt an der grenze zu NRW. zum nächsten schuljahr steht der wechsel des sohnes auf eine weiterführende schule an. in niedersachsen bestehen schulbezirke und keine freie schulwahl (wie z.b. in NRW). familie X würde den sohn gerne an einer staatl. schule in NRW anmelden. geht sowas ohne antrag und besondere voraussetzungen (z.b. härtefallregel o.ä.)?
wie ist die rechtslage?
Bei diesem Sachverhalt sehe ich grundsätzlich keinerlei Schwierigkeiten, bis auf die Tatsache, dass Schülerbeförderungskosten möglicherweise nicht erstattet werden. Einzeilheiten hierzu erfahren Sie sicherlich durch die aufnehmende Schule.
geht sowas ohne antrag und besondere voraussetzungen (z.b. härtefallregel o.ä.)?
Ein schriftlicher Aufnahmeantrag an die Wunschschule wird auf jeden Fall notwendig sein. Ob besondere Voraussetzungen eine Rolle spielen, hängt wohl von der Aufnahmekapazität der Wunschschule ab.
Wie Anton Reiser empfehle ich, das Schulsekretariat der Wunschschule anzurufen.
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