Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Florres FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2008 Beiträge: 131
|
Verfasst am: 22.11.08, 16:20 Titel: Irrtümlicher Kauf |
|
|
Ich habe heute eine Hose gekauft und im Laden konnte ich durch das (schlechte) oder überhaupt das Licht was dort war nicht sehen das die Jeans so Streifen hat. Als ich zuhause war hat mir dieses jugendliche Muster überhaupt nicht gefallen was ich nun unter Tages licht sah.
Ich bin zurück in den Laden und habe gesagt das ich die Hose irrtümlich gekauft habe und eigentlich eine hellblaue Jeans ohne Streifen wollte. Erst sagte man mir ich müsse eine andere Hose nehmen, weil reduzierte Ware nicht wieder ausgezahlt werden könne. Als sich aber herausstellte das dies die einzige Sorte hellblauer Jeans war sollte ich einen Pullover nehmen was ich verweigerte und sagte ich brauche keinen. Dann wollte er mir auf einmal das Geld geben lol. Er meinte eine ganz große Ausnahme weil heute Samstag und was nicht alles wäre.
Jetzt meine Frage: Ist ein Rechtsgeschäft nicht nichtig, welchem ein Irrtum zugrunde liegt?
Hätte ich nicht ohne zu zucken mein Geld bekommen müssen? Oder liege ich da falsch? Hab keinen Aufstand gemacht weil Rechtskunde schon etwas her is und ich mir nicht ganz sicher mehr war? Wie ist die Rechtslage?
Danke |
|
Nach oben |
|
 |
Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 22.11.08, 19:12 Titel: |
|
|
Das war tatsächlich eine Ausnahme. Der Verkäufer ist zur Rückgabe des Geldes nicht verpflichtet.
Hier liegt ein Motivirrtum vor, der nicht zur Anfechtung berechtigt. |
|
Nach oben |
|
 |
Florres FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2008 Beiträge: 131
|
Verfasst am: 22.11.08, 21:12 Titel: |
|
|
aha ja habs gefunden:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Hätte ich gewusst das die Hose Streifen hat hätte ich die Willenserklärung ja nie abgegeben....von daher muss sie wohl tatsächlich nichtig sein, echt frech von dem Verkäufer. |
|
Nach oben |
|
 |
Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 22.11.08, 21:24 Titel: |
|
|
Florres hat folgendes geschrieben:: | von daher muss sie wohl tatsächlich nichtig sein | Nö. Aber man kann, wenn sich der VK tatsächlich weigern sollte (was ich bei einem Kunden, der mir in völliger Verkennung der tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten mit seinem rechtlichen Halbwissen und daraus abgeleiteten Ansprüchen und / oder Drohungen auf die Nerven geht, an seiner Stelle seeeehr ernsthaft in Erwägung ziehen würde), natürlich versuchen, das gerichtlich klären zu lassen. Viel Spaß dabei.
Florres hat folgendes geschrieben:: | echt frech von dem Verkäufer. | Ich finde es immer wieder ausgesprochen erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Kunden glauben, für ihre eigenen Fehler den Verkäufer verantwortlich machen zu können.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
 |
Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 22.11.08, 21:33 Titel: Re: Irrtümlicher Kauf |
|
|
Florres hat folgendes geschrieben:: |
Jetzt meine Frage: Ist ein Rechtsgeschäft nicht nichtig, welchem ein Irrtum zugrunde liegt?
|
Nein, das Rechtsgeschäft ist nicht automatisch nichtig. Es ist anfechtbar, und die erfolgreiche Anfechtung führt zur Nichtigkeit. |
|
Nach oben |
|
 |
I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
|
Verfasst am: 22.11.08, 22:50 Titel: |
|
|
Ich denke, der Kunde hätte hier wirksam anfechten können. Muster zählt m.E. zu wesentlichen Eigenschaften. Allerdings müsste der Käufer ggf. seinen Irrtum nachweisen (Gutachten, dass sein Farbsehen gestört ist, oder dass die Lichtverhältnisse im Laden tatsächlich so schlecht waren) und wäre gegenüber dem Verkäufer ein bisschen schadenersatzpflichtig. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
|
Nach oben |
|
 |
CWisnewski FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 22.11.08, 22:50 Titel: |
|
|
Das nächste Mal einfach Augen auf beim Hosenkauf. Und nicht wieder in der Dunkelkammer einkaufen! |
|
Nach oben |
|
 |
Florres FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2008 Beiträge: 131
|
Verfasst am: 23.11.08, 09:35 Titel: |
|
|
CWisnewski hat folgendes geschrieben:: | Das nächste Mal einfach Augen auf beim Hosenkauf. Und nicht wieder in der Dunkelkammer einkaufen! |
Ja das is manchmal leicht gesagt, das ahnt ja auch keiner. Ich habs denen dann eh nochmal an der selben Stelle gezeigt und man hats wirklich nich gesehen.... |
|
Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 23.11.08, 13:12 Titel: |
|
|
Florres hat folgendes geschrieben:: | Ja das is manchmal leicht gesagt, das ahnt ja auch keiner. |
Wirklich nicht?
Dann frage ich mich, weshalb viele Kunden in Textilgeschäften mit der Ware, bevor sie diese kaufen, nochmal vor die Tür gehen und sich die Ware bei Tageslicht ansehen?
Vermutlich weil es die meisten eben doch ahnen bzw. sogar wissen  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 23.11.08, 14:48 Titel: |
|
|
Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben:: | Sowas machen die Leute? Nach außen kann das ja schnell mal nach Diebstahl aussehen. |
Nö.
Der Verkäufer/die Verkäuferin kommt i. d. R. mit nach draußen - die bieten es sogar von sich aus an.
Kommt wohl immer drauf an, wo man kauft  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
Nach oben |
|
 |
derblacky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
|
Verfasst am: 23.11.08, 20:24 Titel: |
|
|
Ich hab auch schonmal Geschäfte gesehen, die haben eine ausreichend helle Beleuchtung ... also man muss nicht immer raus ins Schneegestöber
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
|
Nach oben |
|
 |
nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
|
Verfasst am: 23.11.08, 21:24 Titel: |
|
|
Das soll sogar der Regelfall sein.
Trotzdem ist Licht nicht gleich Licht.
Und es soll sogar noch Fachverkäufer geben. Und in bestimmten Fällen, insbesondere bei bestimmten Farben oder Farbkombinationen, gehen diese mit Kundschaft und Ware ans Tageslicht - da dieses eben ein anderes ist als das Kunstlicht im Geschäft.  _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
|
Nach oben |
|
 |
spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
|
Verfasst am: 24.11.08, 12:58 Titel: |
|
|
Die (rechtserhebliche) Frage wird doch sein, ob der Käufer hier einen Irrtum glaubhaft machen kann.
Und selbst wenn er dies kann, ist er ggf. schadensersatzpflichtig. |
|
Nach oben |
|
 |
DefPimp FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2007 Beiträge: 377 Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen
|
Verfasst am: 26.11.08, 11:56 Titel: |
|
|
Ich denke, die Anfechtung kommt nicht in Betracht, denn
Florres hat folgendes geschrieben:: |
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
|
Das verstehe ich in diesem Fall als "wenn man sich die Hose nicht genau ansieht und nicht bedenkt, dass sie bei Kunstlicht anders aussehen könnte als bei Tageslicht, hat man den Fall nicht ausreichend gewürdigt".
Mfg DefPimp _________________ Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet. |
|
Nach oben |
|
 |
spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
|
Verfasst am: 26.11.08, 12:30 Titel: |
|
|
Könnte man so verstehen, ist aber nicht so.
Der Käufer wollte eine Erklärung abgeben und er wollte sie auch mit diesem Inhalt abgeben. |
|
Nach oben |
|
 |
|