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ich frage mich, ob man sich als Privatperson auch ..Holding nennen darf.
Beispielsweise: Meier Holding, Müller Holding, Schulze Holding...
Meines erachtens nach, dürfte das machbar sein, da der Begriff "Holding" an sich kein geschützer Begtiff ist und auch keine juristische Person darstellt.
Als Privatperson müsste es dann doch erlaubt sein, eine "Holding" zu "gründen" oder lediglich den Namen zu führen.
Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.
Dieser § bezieht sich doch ausschließlich auf eine Firma!???
Wie siehts bei einer P r i v a t p e r s o n aus?
Aber bleiben wir mal bei § 18 HGB.
Für eine Firma müsste es demnach doch auch möglich sein, sich "Holding" zu nennen, da ich nach wie vor der festen überzeugung bin, das dieser Begriff nicht geschütz ist und zur freien verwendung steht.
Das ist jetzt natürlich auslegungssache. Aber auch wenn sich eine Firma Holding (Meier Holding GmbH) nennt, ist das ja nicht Irreführend.
GmbH ist klar, aber das Holding dazwischen kann doch jede Firma handhaben wie sie will oder? Hier wird nur die Verwaltungsform beschrieben??
NEIN ich möchte natürlich nicht Holding heißen
ich wollte damit nur zum ausdruck bringen, das es meines erachtens nach möglich ist, das sich jeder "Hans und Franz" den Titel "Holding" zur freien verfügung aneignen und verwenden darf?!!!
Abgesehen von Privatpersonen, dürfen sich also auch nur Firmen, die auch tatsächlich eine derartige Struktur aufweisen als Holding bezeichnen, obgleich der Ausruck nicht geschütz ist und auch keine Aussageräftige Titulierung wie z.B GmbH ist?!
Also ist dies wirklich nur möglich, wenn die Firmenform "Holding" besteht, da anderenfalls wieder der § 18 HGB zum tragen kommt und es sich (bezogen auf die größe der Firma...) um eine irreführende Angabe hande´ln würde????!
Ich hoffe ich habe den §, sowie die Antworten jetzt richtig gedeutet! Vielen Dank!
Abgesehen von Privatpersonen, dürfen sich also auch nur Firmen, die auch tatsächlich eine derartige Struktur aufweisen als Holding bezeichnen, obgleich der Ausruck nicht geschütz ist und auch keine Aussageräftige Titulierung wie z.B GmbH ist?!
So ist es. Dies entspricht dem kaufmännischen Prinzip der Firmenwahrheit und Firmenklarheit.
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