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Freilich - den hatte ich schon gesehen; nur kann ich mich sehr vage erinnern, dass es früher stets Streit gab, wie es denn zu handeln sei.
In der Praxis mag es ja wurscht sein - da spart man sich gern die dogmatische Ansätze, nach denen NUR die Rücknahme in Betracht kommt.
Aber sicher bin ich mir nicht.....
diesen Streit gibt es eben nach der ZPO-Reform 2002 und dem neuen § 269 Abs. 3 ZPO nicht mehr, vgl. Gesetzesbergündung (S. 80 f.). _________________ Gruß
Peter H.
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