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Verfasst am: 25.11.08, 00:18 Titel: Klage unter falschem Namen
Herr A und Frau B waren kurz miteinander verheiratet. Sie ist EU Ausländerin. Die Ehe, die im EU Ausland geschlossen wurde, wurde in einem anderen EU Land geschieden. Das entscheidende Gericht erkannte Frau B den Ehenamen ab und untersagte dessen weitere Führung. Das Urteil ist rechtskräftig. Frau B trägt daher wieder ihren Mädchennamen C.
Frau B (C) reicht unter ihrem Ehenamen zwei Jahre nach der Scheidung eine erneute Klage gegen Herrn A ein. Sie benutzt dabei weiterhin den Ehenamen.
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