Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.11.08, 12:01 Titel: Winterdienst - Wer ist zuständig? (Rheinland-Pfalz)
Hallo,
Herr Mustermann hat ein Haus erworben. Das Grundstück grenzt zum einen
an einer Straße die einen offiziellen Straßennamen hat und auf ganz normal
von Verkehrsteilnehmnern genutzt wird (mit Bürgersteig). Die andere Straße
hat keinen Straßennamen, keinen Bürgersteig und wird von der Stadt nicht
als Straße angesehen. Das bezieht sich auch auf den Winterdienst. Die Stadt
streut dort nicht weil kein "Straßenname" vorhanden ist.
Was kann Herr Mustermann tun? Kann er die Stadt dazu verpflichten die
Straße zu räumen? Was passiert wenn sich beispielsweise der Briefträger
auf dieser Straße ein Bein bricht? Ist Herr Mustermann dafür verantwortlich?
Kann Herr Mustermann darauf bestehen dass die Straße ein Schild erhält
wo drauf steht "Kein Winterdienst! Nutzung auf eigene Gefahr"?
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt, je nach Zuständigkeit dem Land oder der Kommune. Die Kommune kann diese Pflicht per Satzung auf die jeweiligen Grund- oder Liegenschaftseigentümer übertragen. Dort ist auch geregelt was und wann etwas zu machen ist. Oft sind Gehwege und ein Zugang zum Grundstück in ausreichender Breite zu räumen.
Falls das so ist, müsste Herr Mustermann meiner Ansicht nach den Winterdienst durchführen und ggfs. auch für Schäden haften, die durch Unterlassen seiner Verpflichtung entstehen.
Genaueres kann Herr Mustermann von seiner Kommunalverwaltung erfahren. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.