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Frage zum BGB At, KV Antrag, Annahme etc.

 
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ReneS
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Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 12:48    Titel: Frage zum BGB At, KV Antrag, Annahme etc. Antworten mit Zitat

Hallo Jura-Gemeinde, Winken

Könntet mir jemand die wichtigsten Hausnummern des BGB bezüglich Kaufverträgen, Antrag - Annahme, Leistungsentgelt, Schadensersatz mitteilen?


Dank im voraus,

ReneS
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Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde für den Anfang die Bücher 1, 2 und 3 bis Abschnitt 1 zur Lektüre empfehlen und dann ggfs. konkreter werden... Winken

http://dejure.org/gesetze/BGB
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chatterhand
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Liste ist bei weitem nicht abschließend, ich habe gerade auch nicht die Zeit, weil ich in einer halben Stunde weg muss. Insbesondere hab ich keine Absätze abgegeben, das hätte die Liste 3x so lang gemacht. (alles ohne Gesetzesangabe ist BGB)

433, 434,437,439,441,449,474 ff.,
104 ff.,116 ff.,145,146, 147, 148,...,157,362 HGB, 241,242, 242, 242!!!,293,294,296
275,276,277,278,280, 280 ivm 281, 280 ivm (jede beliebige kombination)
286,287,300, evtl 305-310,311,323 ff., 346,362 ff.

So, war das Abschreckend genug? Das sind natürlich nur die einzelnen Normen, die muss man jetzt noch kombinieren. Aber vielleicht sind die Lehrbücher zu BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT I doch angebrachter Winken
Es könnte dann doch schwierig werden, sich hier einige Dinge zu erschließen, da diese nicht ausdrücklich im Gesetz stehen, wir hatten hier vor kurzem z.B. einen Thread über Trennungs- u. Abstraktionsprinzip etc.
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ReneS
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Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Hafisch. Kein Ding, ich hatte da mehrere Vorlesungen und bin fit drin - nur meine Unterlagen sind momentan nicht greifbar. Die Nennungen reichen mir schon- hab mein BGB mit Winken

einen schönen Abend,

ReneS
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