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recht.de :: Thema anzeigen - Gerichtstermin: Beklagter ist krank - Attest vorlegen?
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Gerichtstermin: Beklagter ist krank - Attest vorlegen?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn er aber krank war und dies (in den Augen des Gerichts) nicht ausreichend entschuldigt, kann er in derselben Instanz nicht weitermachen (es sei denn, es liegt ein Fall des § 321a ZPO vor), muß also in die Berufung.

Beste Grüße

Metzing
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
@Frank,

wieso problematisch bei einem 2. VU? Taucht der Beklagte zum 2. Termin nicht auf, so wird doch der Einspruch auf das 1. VU durch 2. VU verworfen.

Auch gegen ein zweites VU ist Rechtsmittel möglich, allerdings kein Einspruch mehr, sondern nur noch (sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen) Berufung.


edit: O.k., der Metz war diesmal sehr viel schneller.

@Schreiberin85: Ging dem streitigen Verfahren ein Mahnverfahren voraus und hat der Beklagte Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid erhoben?
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es gab ein Mahnverfahren und gegen den VB wurde dann Einspruch erhoben.

Ähm.. Bei Berufung gegen das zweite VU geht die Sache doch dann automatisch ans LG, oder? Entscheidet das AG oder das LG über die Berufung?
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