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recht.de :: Thema anzeigen - Beschwerde möglich nach Einstellung § 153 ?
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Beschwerde möglich nach Einstellung § 153 ?

 
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phil26
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 13:25    Titel: Beschwerde möglich nach Einstellung § 153 ? Antworten mit Zitat

Wird ein Verfahren nach § 153 eingestellt, kann man glaube ich keine Beschwerde einlegen, sondern nur wenn eine prozessuale Voraussetzung fehlt.
Was ist mit "prozessuale Voraussetzung" gemeint? Kann das bitte jemand an einem Beispiel erklären?
Vielen Dank im Voraus.
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