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Limited und Verträge

 
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Maffy
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 19:52    Titel: Limited und Verträge Antworten mit Zitat

Hallo.

Wenn eine englische Limited auch in Deutschland ansässig, aber nicht in das Handelsregister eintragen ist, handelt es sich meiner Meinung um eine unselbständige Niederlassung / Betriebsstätte.

Welches Recht würde bei Verträgen (Arbeitsverträgen, Dienstleistungsverträgen, Mietverträgen etc.) angewendet werden?

Wo müsste die Limited bei Unstimmigkeiten verklagt werden?

Danke, Maffy
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat bei Verträgen nichts mit der Registrierung, sondern mit dem gem. Art 27 ff. EGBGB auf den Vertrag anzuwendenden Recht zu zun, denn die Limited ist und bleibt auch nach Registrierung ihrer Zweigstelle in Deutschland eine Englische Gesellschaft.

Gruß
Dea
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Maffy
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Dea.

Danke für die Antwort.

Sorry, ich muss noch mal etwas genauer nachfragen:

Wenn die Limited einen Arbeitnehmer einstellt, ihm aber keinen Arbeitsvertrag aushändigt , und das Gehalt nicht zahlt, kann der AN dann nach deutschem Recht klagen?

Wenn die Limited freie Mitarbeiter beschäftigt, auch ohne Vertrag, und die Provisionen nicht zahlt, können die freien Mitarbeiter dann nach deutschem Recht klagen?

Danke, Maffy
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, das kommt auf die Verträge an, das kann man über das Netz nicht sagen.

Aber...hatten wir das nicht schonmal vor nicht allzu langer Zeit hier?
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Maffy
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Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt K E I N E schriflichen Verträge, alle hoffen auf die Ehrlichkeit des Arbeit- bzw. Auftraggebers und werden wohl umsonst gearbeitet haben.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sagte ja auch nicht "schriftliche" Verträge, sondern "Verträge". Nach deren Inhalt richtet sich das anzuwendende Recht. Wenn nichts (mündlich) geregelt, wurde, sagen die Art. 27 ff EGBGB auch etwas dazu.

Gruß
Dea
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Maffy hat folgendes geschrieben::

Wenn die Limited einen Arbeitnehmer einstellt, ihm aber keinen Arbeitsvertrag aushändigt , und das Gehalt nicht zahlt, kann der AN dann nach deutschem Recht klagen?

Ja, das kann er.

Der Arbeitsvertrag ist auch ohne Schriftform gültig. Er unterliegt nach Art. 30 EGBGB dem deutschen Recht. Zuständig für die Klage ist das örtliche Arbeitsgericht.
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