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angenommen Person A wohnt in einer betreuten WG und nimmt den Büroschlüssel weg. Haben die Betreuer das Recht, Person A festzuhalten, damit Person A nicht in das Büro eindringt?
Ich kann mir das nicht vorstellen, solange die Betreuer die Polizei nicht rufen?
Wie ist hier die Rechtslage bei Schlüsseln allgemein?
Ob es nun Schlüssel sind, oder etwas anderes ist eigentlich egal. Die betreuer haben erstmal das Recht ihren Besitz (oder in ihre Obhut überlassenen Besitz) vor einem widerrechtlichen Zugriff zu schützen. Dazu kann dann auch das Festhalten der Person gehören.
Da sich die Situation ohne Herausgabe des Schlüssels nicht auflösen wird, muss natürlich irgendwas gemacht werden, um dies zu erreichen, da die Betreuer den Bewohner ja nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag festhalten können. _________________ Geist ist Geil!
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